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Jahre (854 mit Marie von Arnim a. d. H. Ariebstcin und seinenältesten Sohn Wolf (360 nut Marga von Schönberg a. d. H. Ober-Reinsberg (wegen der vierfachen Verschwägerung der Häuser Tümp-ling-Sorna und Schönberg-Ober-Reinsberg vergl. S. 333) sichvermählen zu sehen. Auch hatte er das Glück, sich noch an sechsEnkeln zu freuen: (358 und (862 wurden Wolf und Hans, dieSöhne von Wilhelm, und (36(, (863, (365 und (367 Wolf,Ferdinand, Horst und Hans, die vier ältesten Söhne von Wolf,geboren.
Am 5. Juni (36Y errichtete Wolf zu Reinsdorf sein Testa-ment,^' in dessen Eingang er ausdrücklich dessen gedenkt, daß seinVetter Ferdinand schon in Bezug auf Reinsdorf und Näthern vonder Absicht beseelt gewesen sei, den Wohlstand und die Ehre derFamilie und die ihr gebührende Stellung in der Gesellschaft durchfidcicommissarische Bestimmungen dauernd zu sichern.
Indem er seine Gemahlin und seine drei Söhne Wolf, Wil-helm und Hans zu seinen Erben einsetzt, bestimmt er zugleich, vonderselben Absicht, wie sein Vetter Ferdinand, geleitet, daß seineGüter Reinsdorf, Sorna und Näthern nur als Majorats undfideicommißweise nach dem Rechte der Primogenitur auf seineSöhne und deren eheliche männliche Nachkommen übergehen sollenund soll Wolf Reinsdorf, Wilhelm Sorna und Hans Näthern erhalten.
Von der Regel der Primogenitur geht Wolf nur in einembestimmten Falle ab, indem er für diesen Fall die Stiftung einerSecundogenitur bestimmt.
Für den Fall, daß seine Nachkommenschaft im Mannstammaussterben sollte, trifft er, in Erinnerung an seinen Vetter Ferdi-nand, für das Majorat Reinsdorf besondere Bestimmungen, wäh-rend der letzte seiner Nachkommen in: Mannstamm das Rechthaben soll, über Sorna und Näthern frei zu verfügen.
^ Abschrift im Thalsteiner Archiv.