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In ß 55 schließt er sein Testament mit folgenden Worten:„Da ich dieses Familien-Majorat aus meinem eigenthümlichfreien vermögen stifte, um die von Tümpling'sche-Familie bis indie spätesten Zeiten in Glanz und Ansehen zu erhalten und durchdas Beisammenbleibcn der zu dem Majorat gehörigen Grundstückeauch dem allgemeinen Besten mehr als durch Zertrennung undZerstücklung dieser Güther zu nutzen glaube, so hoffe ich, daß diejedesmaligen Besitzer sich beeifern werden, meinen Willen in allenStücken getreulich zu erfüllen. So geschehen Reinsdorf den Fe-bruar (836."
Am 2. April (3H6 schloß Ferdinand hierauf zu Reinsdorf mitWolf einen Schenkungs-Vertrag ab, laut welchem er das RittergutReinsdorf (Unterhermsgrün hatte er seit Errichtung seines Testa-ments verkauft) mit dem Ahornwald bei Theuma, den in demWeichbild der Stadt flauen gelegenen Grundstücken, der Emporein der Stadtkirche zu Plauen und dem Inventar Wolf unter fol-genden H Bedingungen schenkte:
() Wolf sollte die auf Reinsdorf und Augehörungen lastendenTonsensschulden übernehmen und von Zeit der Übergabe an ver-zinsen; 2) reservirte sich Ferdinand bis zum 2. April (386 (alsofür ^0 Jahre noch) die freie Bewirthschaftung in Reinsdorf, wo-gegen er bis dahin die Zinsen der auf dem Gute versichertenTonsenskapitalien berichtigen wollte; 2) wenn er vor Eintritt diesesZeitpunktes stürbe, so sollte Wolf mit dem Todestag FerdinandsReinsdorf zur eigenen Bewirthschaftung übernehmen; H) dieserSchenkung ungeachtet sollte es bei Ferdinands Testament vomFebruar (336 und den darin enthaltenen Bestimmungen, soweitsie nicht der gegenwärtigen Schenkung widersprächen, verbleiben.Sollte sich ein solcher Widerspruch ergeben, so sollte das Testament,soweit es mit der Schenkung in Widerspruch stehen sollte, alsnicht gültig angesehen werden.
Ferdinand übergab am 3. April (3H6 den Gerichtspersonen zu