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auch seinen Antheil an seinen Bruder Gottlob verkauft (S. 276).Letzterer hatte sich verpflichtet, ihn mit seinen Brüdern Christian(der Sorna annahm) und August in die gesammte Hand und AAt-belehnschaft aufzunehmen.
Nachdem Gottlob am (2. November (802 zu Stendorf ohneLehnserben gestorben war, wurde Wolf, wie sein Bruder Augustund sein Neffe Ferdinand (Christian'? Sohn), am 25. Januar (303zu seinein Antheil mit Näthern belehnt. Seine Nichte Christianevon Feilitzsch (Tochter Gottlob's) glaubte dagegen auf NäthernAnspruch erheben zu können. Durch ein Urtheil von (8(7 wurdeaber V» von Näthern Wolfs Sohn Wolf, Vs August und ffzFerdinand zugesprochen.
Aus Wolf war auch die AAtbelehnschaft an Freiroda mitCrölpa und Löbschütz übergegangen, ebenso hatte er am (8. Juni(779 an Arnsdorf sowie an Ranis und Wöhlsdorf die ge-sammte Hand bekannt erhalten.
Den Antheil an den ersteren drei Gütern verkaufte er mit denanderen Autbelehnten (S. 2(7) am (9. Alai (300 zu Areipitschan seinen Schwager Ferdinand Ludwig Christian von Schönbergfür (2000 Thlr., von welcher Summe er mit seinen: BruderAugust uud seinem Neffen Ferdinand den vierten Theil erhielt.
(6. Christian Lraugott Tebrecht (226).
Cr war zu Goßera an: H. April (762 geboren, starb aberschon in: folgenden Jahre und wurde in Chursdorf beigesetzt.
(7. Dietrich August Christian auf Dermsdorf, Mathern,Sxnttwitz und Groß-Seitschen (227).
Cr war an: (0. Januar (76H zu Goßera geboren."' Nachdes Vaters Tode erhielt er zun: Vormund, zusammen mit seinem
Sein Gcburts- und Taufzeugniß (am tl- getauft), dem Kirchenbuchzu Haynsburg entnommen, im Geh. k)auxt- und Staatsarchiv Weimar, Ab-theilung Lehn des Adels und der Bürger, Sorna, vol. IV. toi. 78.
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