Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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402
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H02

Wolf für 36500 Thlr. (sein Vater hatte es für (9000 Thlr. an-genommen), wofür Wolf sich verpflichtete, die Schulden im Betragevon (333H Thlr. 20 gr. 3'/? Pf. zu übernehmen. Zu diesen Schuldengehörten je 2H06 Thlr. 6 gr. ( 2750 fl.) Lehnstamm für seinesOheims Christoph Dietrich Söhne Ernst, Tarl und Gotthelf (welchenach dem im Zahre (77ß erfolgten verkaufe von Wöhlsdorf aufGrund des Reverses vom (5. März (755 ihren Lehnstammsantheilwieder aus Sorna zurückübertragen hatten) und für seines OheimsGeorg Wolf II. Sohn Friedrich in Wesel und je 60 ( Thlr. (5 gr.H resp. 6 Pf. Lehnstamm für seine beiden Brüder Gottlob undAugust und feinen Neffen Ferdinand.

Tarl Georg Heinrich hatte bei Annahme von Arnsdorf ((7H7)seinem Bruder Gottlob eine seinem Lehnstamms-Antheile gleicheSumme an den an diesen herauszuzahlenden Hausgeldern für Arns-dorf inne behalten und statt baarem Gelds angerechnet (Oirp. XIII).

Wolf verpflichtete sich, von der Uaufsumme die übrigen(2000 Thlr. nach Eingang der Tonfirmation des Vertrages(welche am 5. Juni (30( erfolgte) und die (00(3 Thlr. (3 gr.Ip/e Pf. im Jahre (306 zu zahlen.

Am 2H. Juli (30( wurde Wolf zu Dresden mit Sorna be-liehen. Am (2. April (302 erhielten die Söhne Christoph Diet-rich's, Ernst, Carl und Gotthelf, sowie die Söhne Carl GeorgHeinrich'?, Ferdinand (der (773 in Preußische Dienste übergetretenwar und dadurch der Stammvater der preußischen Linie wurde)und Wolf (auf Arnsdorf), am 2. Juni desselben Jahres der SohnGeorg Wölfls II., Friedrich (in Wesel), die gesammte Hand anSorna zu Dresden bekannt. Nach dem am (7. October (303 zuWarschau erfolgten Tode Ferdinands wurde sein älterer SohnAdam Wilhelm am (H. August (805 an Sorna mitbelehnt, nach-dem er mit den übrigen Nlitbelehnten Wolf das freie Eigenthuman Sorna zugesprochen hatte.

Was Näthern betrifft, so hatte Wolf am 23. August (775