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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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! Jahre (762 verlor Gottlob zu Meißen seinen BruderGarl Georg Heinrich, auf Arnsdorf. Gr übernahm nun die Vor-mundschaft über dessen beiden Söhne Ferdinand und Wolf, vondenen der erstere zwölf, der andere zehn Jahre alt war.

Gr selbst bestellte nun auch sein Haus. In seinem Testamentä. ü. Näthern 27. Februar und (3. März >769 (Urkunden-An-hang 59) spricht er zunächst aus, er habezuförderst vor nöthigerachtet, ineine Seele in die Glückseelige Verfassung zu setzen, daßich durch das bittere beiden und Sterben meines Heilandes meinerSeeligkeit gewiß sein kann", sodann verordnet er, daß, wenn derälteste oder Zweitälteste seiner vier Söhne (Gottlob II., Ghristian,Wolf und August) Sorna annehmen könne, er es für 20000 Thlr.haben solle, daß aber alle Söhne zusammen den Lehnstamm von( ( 000 st. und seine zwei Antheile an Herinsdorf im voraus habensollen. Hierbei spricht er es (in Z 7) als seine Absicht aus, Sornawo möglich bei der Familie zu erhalten ch weilich weiß, daßnoch von meinen seeligen Gltcrn auf diesem GuthGebeth und Seegen ruhet."

In Bezug auf Näthern, wasvon demjenigen, was ichnebst iiieinen beiden lieben Weibern erwirthschaftet und durchGottes Segen erworben", bestimmte Gottlob, daß an seinem Werthvon 20000 Thlr. alle seine Aindcr Theil haben sollten.

Schließlich ermahnte er seine Ainder,der Furcht Gottes unddessen Führungen sich in ihrem ganzen Leben zu überlassen, damitsie in Geist- und Leiblicheiii in diesem und dem ewigen seeligenLeben die Gesegneten des Herrn sein und bleiben mögen".Am (6. December (770 beschloß Gottlob, 65 Jahre alt, zu

^ Sorna ist denn auch bis heute in der Familie geblieben. Durch dasTestament seines Enkels Wolf ct. ü> Reinsdorf 5. Juni iLS? und durch Groß-herzogliche Bestätigung ü, st, Wartburg i5. November iL?« ist Sorna (wieReinsdorf und Näthern) als Majorat erklärt worden.