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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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Lande ergriffenen Maasrcgcln betr. ^z" stützte und in Bd. I der Mitthei-lnngen der Geschichts- lind Altcrthumsforschendcn Gesellschaft des Gsterlandcszu Altenbnrg, S. q?4?, gedruckt ist, heißt es:

Es wird Jedem unter uns noch erinnerlich seyn, wie im Jahre ^8lZnach der Schlacht bei Lützen eine Anzahl Kosacken und preußischer Reiterei,von ihren Heeren abgeschnitten, sich in die Gegenden der Saale zogen undvon dort aus den französischen Truppen und deren Bundesgenossen mannig-faltigen Schaden zufügten. Vorzüglich die Wälder zwischen den Städten Neu-stadt und Roda waren es, wo sie sich aufhielten und von wo aus sie zurgünstigen Zeit hervor auf die große Heerstraße von Mainz »ach Dresdenbrachen, um irgend einen Transport von Lebensmitteln oder Armcebedürf-nissen aufzuheben. Der französische Kaiser mochte äußerst erzürnt über dieseNeckereien seyn, doch aber waren ihm seine Streitkräfte in der Gegend umDresden zu nöthig, als daß er durch starke Abtheilungen derselben den ab-geschnittenen Hansen Reiterei hätte können verfolgen lassen. Es ward alsodie Herstellung der nöthigen Sicherheit den kleinen Fürsten aufgebürdet, durchderen Länder diese Heerstraße lief, ja sie wurden sogar für verbunden erklärt,den Schaden zu ersetzen, wenn es ihnen dargethan werden könne, daß sie ihndurch kräftigere Maasregeln hätten abwenden können.

Die deshalb erlassenen französischen Befehle gelangten sodann auch durchden französischen Gesandten St. Aignon zu Weimar nach Gotha an unfernHerzog. Die Linientruppen zu Erreichung dieses Zwecks abzusenden, war un-möglich, da nur erst wenige Wochen vorher (ain 20. April t8lZ) die eilig zu-sammengerafften Mannschaften derselben zu den Preußen übergegangen undneue Truppen noch nicht gebildet, ja noch nicht einmal ausgehoben wordenwaren. Unter diesen Umständen erfolgte denn ein vom 28. Mai datirtcsReskript des Herzogs an hiesige Regierung, worin ihr diese Befehle des fran-zösischen Gouvernements mitgethcilt und sie angewiesen wurde, sogleich dieLandmilitz in Thätigkeit zu setzen, von ihr die Städte des Landes, vorzüglichin de» Saalgegenden, und die Etapen-Grte besetzen zu lassen, auf den Dörfernaber die Läutung der Sturmglocken, und was sonst noch erforderlich sey, anzu-ordnen.

Hierauf verfügte denn Herzog!. Regierung sogleich die nöthigen Veran-staltungen auf den Dörfern, als Sturmläuten, Zusammenberufung der Folgeu. s. w. Nach Roda aber wurde der Major v. Wangenheim mit 2 Lieute-nants und 520 Mann des Landregiments gesandt, denen die nöthigen Befehleertheilt und unter die Mannschaft Patronen vertheilt wurden. Alle diese An-ordnungen gingen in Ruhe und mit Vrdnnng vor sich, so daß schon am4. Juni der Major v. Wangenheim abging und dem Lieutenantvon Tümpling das Eommando übergab. Doch schon am folgenden Tageänderte sich die Lage der Dinge, und billig lasse ich nun den Lieutenantv. Tümpling, nach seinem Bericht an den General-Lieutenant von Geyer,als Gbristen der Landmilitz, die Begebenheiten dieses Tages selbst erzählen.