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2 (1892) Bis zur Gegenwart
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Herzog Johann Ernst II. von Weimar bestätigte den Ver-trag ä. ä. Weimar Februar 1673.

Von den Rlitbelehnten an Stadt Sulza kam besonders VeitLudwig's Oheim, Hans Oswald II. aus Bergsulza, in Frage.

Dieser hatte auf Stadt Sulza, worauf er am 2H. Januar (673die Rlitbelehnschaft erlangt hatte, einen Lehnstamm von 6000 fl.stehen. Er protestirte daher zunächst unterm 8. Februar (673 beimHerzog gegen den Verkauf des Rittergutes,ob nun wohl ichmeinem Vetter gern gönne, daß er seine güther so hoch, als erkann, genießen und gebrauchen möge".^

Auch kam hinzu, daß er und seine Erben ein Prioritäts-Successionsrecht an Stadt Sulza hatten.

Veit Ludwig erklärte darauf dem Herzoge am 17. Februar,er habe seinen Oheim nicht schädigen wollen. In seinem Vertrageüber Schieben heiße es ja schon, daß ervor das Rittergut Schiebenund sämmtliche pertinentien l(000fl. sxolusns onsridus und alsoohne alle Beschwerung« zu geben versprochen" (wobei ja HansOswald als Zeuge gewesen sei) und in dem AltenburgischenAanzlei-Receß vom 12. Nlärz 1672 heiße es: . . .Kanzler undRäthe geben in Sachen w. diesen Bescheid w., daß w. darbeyjedoch das Lehnsquantum in solchem Gute Schieben auf 6000 fl.dergestalt gerichtet, daß darvon 1000 fl. mit einem auf den Rückfallbestehenden Leibgut zu beschweren, auch was über diesen Lehn-stamm der 6000 fl. noch weiter übrig, darinnen wird Veit Ludwigvon Tümpling nach eigenein Gefallen zu disponiren freie Handgelassen." Da die anderen Rlitbelehnten (nämlich EatharinaSabina von Tümpling geb. von Grüsen^ im Namen ihrer SöhneWolf Friedrich und Wolf Heinrich auf Posewitz und Sibylla

* Acta über das Rittergut Bergsulza von t 586^702, vol. I.^ Eatharina Sabina hatte zu Posewitz am z 7. Februar zugestimmt,zu-mal Er sich dabin verreoersiret, meine Söhne in die völlige mit Belehnschaftan dem Ritterguthe Schieben, so hoch alß das Ritterguth zu StadtSulza verkaufst worden, ohne ihre Rosten hinwieder zu bringen".