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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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Der siebenjährige Arieg schlug Ludwig Otto, der Friedrichdein Großen ja selbst acht Jahre gedient hatte, tiefe Wunden.Die Kontributionen waren kaum zu erschwingen. Im Jahre s?58mußte Ludwig Otto 800 Thaler zu dem der Uursächsischcn Ritter-schaft auferlegtenclon »rutnit" beisteuern, s759 wiederum hun-derte von Thalern, s?60 wieder 800 Thaler zahlen, in welchemJahre er auch zwei militärische Executionen auszuhallen hattekurz, im Jahre s762 war er in eine Schuldenlast von s8000 Tha-lern gekommen, so daß er sich durch den Oerkauf von Aönderitzzu retten suchte. Aber auch dieser wurde ihn: nicht genehmigt, erwurde vielmehr am 23. Februar vom Aurfürsten FriedrichAugust III. von Neuem mit beiden Gütern belehnt. Schließlichblieb ihm Nichts Anderes übrig, als am s2. August f?63 Etzolds-Hayn und Aönderitz an den Aausmann Peter Richter in Leipzigzu verkaufen.^

Nachdem Ludwig Otto in Etzoldshayn auch noch das Unglückgehabt hatte, seinen einzigen Sohn am 3. August f?53 zu ver-lieren, hatte er als seine Ulitbelehnten seinen Vetter, den Aurfürst-lichen Oberforstmeister Thristian Gottlob I. von Tümpling undden Hauptmann Otto Heinrich von Römer auf Böhlen präsentirtund war diesen am Zf. August s753 bezw. 25. Juli s?5-s die ge-summte Hand und Ulitbelehnschaft bekannt worden.

Regiments Ludwig Gtto's, in den Besitz des Letzteren gekommen sein (vergl.Wolf Gtto von Tümpling, Geschichtliche Nachrichten über die von Tümpling'scheFamilie, Bautzen tSö», Z. 7^).

Es ist uns nicht gelungen, Akten über Gorenzen ausfindig zu machen,weder in Gorenzen selbst was übrigens ein Freigut gewesen zu sein scheint noch in dem Archiv des Echlosses Mansfeld noch in demjenigen des Gbcrlandesgcrichts zu Naumburg.

Gorenzen gehörte zum Mansfeldischen Amte Leimbach, welches letzteredas Echloßamt Mansfeld, jetzt im Besitz des Freiherrn von der Reck, darstellt.

^ Der Vertrag selbst fehlt in denLehns-Acta, die an denen Ritter-güthern Ezoldshayn und Aönderitz gesuchte Beleihungen und Lehns-Befolgungenbetr., äs ^sos", Archiv des Vberlandesgerichts Nanmburg, üb Nr. X,

z. des Lehns-Repertorium.