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von plotho am 55. März (707 zu Serba an den Blattern ge-storben war,* ließ (Katharina Hedwig, in der Meinung, daßAloster Gerbstedt nun an sie gefallen sei, durch Georg Friedricham (3. März (707 von ihm Besitz ergreisen.
Hiergegen protestirten, als nächste Agnaten, die Brüder LudwigOtto und Friedrich Philipp (Urenkel, wie ihr Vetter JoachimOtto, von Joachim Edlem von plotho zu parey), so daß einüber 20 Jahre dauernder Prozeß entstand. Die Juristen-Fakultätvon Helmstädt entschied (707 zu Gunsten von Tatharina Hedwigvon Tümpling, diejenige von Erfurt reformirte dieses Urtheil (703am (6. Juni, diejenige von Jena verwarf dieses wiederum am23. März (709 zu Gunsten von Tatharina Hedwig.
Georg Friedrich bat hierauf cl. <l. Schleusingen 22. September(7(2 den Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Naumburg umdessen Vermittlung bei dem Aönige Friedrich Wilhelm I. vonPreußen,** da die Gegner, nachdem ihre Appellation in Wienverworfen worden, bei dein Tribunal in Berlin dieselbe angebrachthatten. Unter'm 7. November (7(3 erfolgte sodann ein Urtheilbei dem Ober-Appellationsgericht zu Berlin; die Protokolle desReichshosraths zu Wien vom (3. Juli (7(H bis (8. März (7(5,ferner „Tümpfling'sches beym hochpreißlichen Reichs-Hoff-Rathübergebenes Supplicat" vom 3. Juli (7(7 und endlich die Proto-kolle des Reichshofraths vom H .April (7(7 und vom 22. Januar(720 bezeugen, daß der Prozeß in Wien weitergeführt wurde.Inzwischen erschienen in den Iahren (7(5 und (720 auch dreiDruckschristen mit vielen Beilagen*** (in der Stadtbibliothek von
" Kirchenbuch von Serba: „den ^5. März ^707 starb Friedrich Wilhelmvon Plotho, auf Gerbstädt, dessen Stiefvater George Friedrich Herr ans Serbawar, alhier an Blattern."
" Dresdener Hauptstaatsarchiv, Ni8co1lansu, I,oc. 8590 Nr. s toi. 25s.
In fürs st tacto festgegriindete Vorstellung und umständliche In-formation in Sachen Frauen Latharina Hedwig von Tiimpflingin ehemaligerverwittibten Edlen von plothoin und geborener von Steubin contra HerrnLudwig Vtten, Kgl. Preuß. Geheimbten Rath und Tribunals-Praesidenten zu