nur drei Töchter hatte. Er starb im Jahre (7(2. Er hatte dasVorwerk und Airchdorf Rausdorf, welches vor den Millich Ende(5. und Anfang (6. Jahrhunderts Christoph von Maltitz unddann die puster auf Drackendorf als Mannlehn besessen hatten,Behufs nothgedrungenen Verkaufs von seinem Hauptrittergute Groß-und Ulein-Bockedra abgezweigt.^'
Adam Friedrich erhielt mit Rausdorf, welches er mit fl.bezahlt hatte, die Ranzleischriftsässigkeit, die Ober- und Nieder-gerichte und das ^us patronatus zu Rlein-Bockedra, und zwar dieseswechselsweise mit dem Besitzer von Groß-Bockedra. Er mußte esmit „einem Fuß vom Ritterpferd", d. h. mit hs Ritterpserd ver-dienen, da Bockedra und Rausdorf zusammen bisher zwei Ritter-pferde zu stellen gehabt hatten.
Adam Friedrich bedung sich bei dem Raufe aus, daß seinebeiden Stiefsöhne Wolf Friedrich und Mols Heinrich mitbelehntwürden, welche dafür nach seinem Tode verpflichtet sein sollten,seiner Mittwe, ihrer Mutter, >000 fl. aus dem Lehn heraus-zuzahlen, widrigenfalls sie das Recht haben sollte, in Rausdorf zubleiben.
Den zu Bockedra vollzogenen Aaufvertrag (Urkunden-An-hang H(**) unterzeichnete außer den Tontrahenten der SchwagerAdam Friedrich'?, Friedrich Ludwig von Hünefeldt.
Seine Stiefsöhne bekannten sich zum Inhalt des Vertrages am6. December (689, Herzog Friedrich I. von Gotha konfirmirte ihnzu Altenburg am (H. März (690 und belehnte Adam Friedricham 7. Mai (690 mit Rausdorf, während seine Stiefsöhne am(3. Juni die gesammte Hand und Mitbelehnschaft erhielten.
Nach dem am 2. August (69 ( erfolgten Tode des Herzogskonnte Adam Friedrich zu dein auf den (Z. Juli festgesetztenLehnstermin nicht erscheinen, „indem (wie er am 6. Juli nach
* Über die Millich vergl. Gsterländische Mittheilungen VI 282.
^ Die auf Seite ZI2 Zeile 2 mit Nr. z? bezeichnete Urkunde muß dieNr. 28 erhalten.