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fordern lassen, kamen sie diesem Befehl cl. cl. Bergsulza s 2. No-vember 5629* nach.
Sie bestritten ihrem Neffen das Recht, Inventarien von Berg-sulza und Leislau zn fordern; es sei „menniglich wißend, daß vnserVater seel. bey seinem Eintritt dieselben guter nicht in seinempossess vnd gebrauch gehabt, sondern daß Guth Leißlau AlegersVattern wohl 30 Jahren (erst am 26. Mai (595!) vnd das GuthBergk Sulza genzlich In die (0 Jahr vor seinen Absterben vnßbeyden Brüdern eingeräumet vnd vbergeben, dahero auch dißfallßkein Inventarium nicht hat aufgerichtet werden können."
Das Inventar über sein großväterliches Erbtheil sei ihmlängst mit dem Dokument über die Theilung vom 3. Juli (6(0,welchem es anneetirt gewesen, übergeben worden.
Ein Inventar über den Nachlaß seines Vaters hätte er nichtvon ihnen zu fordern, da nach dessen Tode seine Mutter sich zu-nächst der Vormundschaft angemaßt und sie davon ferngehaltenhätte.
Ebensowenig hätten sie ihm ein Inventar über den Nachlaßseiner Mutter zuzustellen, „weil er ohne vnßer Vorbewußt desGuthes posewiz, dorinnen alle seine von den groß Vatter Elternvnd Vettern ererbte stücke gewesen, sich angemaßet, darinnen Allsten,Aasten vnd Tammern vor sich eröfnet vnd auß denselben waßihme gefallen herauß genommen."
Mas ferner das über Georg Otto's Nachlaß verlangte In-ventar beträfe, so wäre „menniglich wißend, daß vnßer BruderGeorg Otto fehl, bey seinein leben daß guth sehr verwüstet, wieauch kurz vor seinem Absterben Philip von Atzendorf schuldenwegen ihme die besten Hümmel anßheben laßen, anch die Witbe
" Dieses Dokument, ebenso wie das vom 29. Vctober, im Archiv desHofgerichts zu Jena (im Thurm der Stadtkirche daselbst): „lvolff Christophvon Tümpling? zu Posewitz e/a Rudolph Albrechten von Tümpling? zu Tümp-ling?, a.