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2. von den Albertinern (seit (5H0 an Stelle des Klosterspsorta): die portenser Berge, außerdem Leislau — Beidesin der Grafschaft (Hamburg;
Z. von den Schenken zu Tautenburg: das Röblitzholtz,ebenfalls in dieser Grafschaft.
Die Bedeutung dieses Besitzes drückt sich darin aus, daß Ottomit -f'/ü gerüsteten reisigen Pferden peerfolge zu leisten hatte, undzwar mit 2 für Tümpling, je ( für Posewitz und Berg- und StadtSulza und je V» für Leislau und die Wasserlesen. Tin Ritter-pserd glich einer Beschwerung mit (OVO sl.
An Gerichtsherrlichkeit besaß Otto ^/z der Obergerichtezu Stadt Sulza (in der pand der Tümplings schon seit vor (483 —Bd. I, S. (Sß) und die Trbgerichte zu Tümpling, Stöben, Wonnitz,Döbrichau, auf einem pof zu Sieglitz, zu Posewitz, Berg- undStadt Sulza, sowie zu Leislau. Durch den Receß von Otto'sTnkel, Philipp Heinrich von Tümpling, vom (7.Juni (653 mitperzog Friedrich Wilhelm II. von Altenburg erhielt das pausTümpling für Tümpling, Stöben, Wonnitz und Leislau die Ober-gerichte (welcher Umstand auch noch dafür spricht, daß Otto nochdas obere Gut zu dem unteren daselbst zugekauft hatte).
Otto besaß die Schriftsässigkeit für Berg- und StadtSulza, die Amtsfähigkeit für seinen übrigen Besitz — durchden obigen Receß erhielt sein Tnkel auch die Schriftsässigkeit fürTümpling. —
Zu Otto's Lebzeiten blieb die Ruhe ini Reiche, unter Ferdi-nand I., dem Friedliebenden, seinem Sohne Maximilian II., demprotestantenfreunde, und unter dessen Sohn Rudolf II. (si (6(2),dem gelehrten Zöglinge spanischer Jesuiten, wenn auch untermancherlei Glaubenshader, doch durch den Augsburger Religions-frieden von (555 und durch die beständig drohende Türkengefahrim Ganzen gewahrt, so daß Wohlstand und Bildung sich ver-breiteten. Um die Wende des Jahrhunderts wuchs jedoch die