Im Übrigen scheint die Frage der Ausstattung seiner Halb-schwestern Machwitz und Planitz von Otto nicht so bald, wie seineSchwäger es wohl gewünscht hatten, erledigt worden zu sein.Wenigstens deutet der zwischen den drei Schwägern zu Weimaram 27. April (575 abgeschlossene Vertrag (Urkunden-An-hang (3) darauf hin. Aus demselben geht nebenbei hervor, daßim Jahre (575 von Otto's zehn Geschwistern nur noch sechs amLeben waren; seine Halbbrüder Hans und Oswald waren ja schonin den sechziger Iahren gestorben. Es waren also auch noch zweiseiner acht Schwestern gestorben.
Der Vertrag von (575 ist nach einer Notiz des Rechtskonsu-lenten Aayser (Bd. I, VIII) noch im Jahre (77H im Originalin der Tümpling'schen Familie vorhanden gewesen. —
Wenn Otto in den achtziger Iahren des (6. Jahrhundertsin der Vertrauensstellung eines Vormundes der Schenken vonTautenburg erscheint, so läßt dieses Verhältniß einen Schlußziehen auf die bedeutende Stellung, welche er sich auf Grund seinerPersönlichkeit wie seines Grundbesitzes errungen hatte. In Be-ziehungen zu diesen Schenken sehen wir ja die Tümpling urkundlichschon vom (H. Jahrhundert an (Bd. I, S. 250 —25() und nochin den Iahren (559 und (539 erschien Otto als deren Lehns-träger in Bezug auf das Röblitzholz (welches die Schenken felbstvom Bischof von Merseburg zu Lehn trugen). (559 waren esdie Brüder Hans, Georg und Rudolph, (539 die vier SöhneGeorg's, Georg, Rudolph, Burkhardt und Heinrich, welche alsLehnsherren Otto's erscheinen. Die anderen Tautenburgischen Lehen,die Zinsen, Männer und Güter zu Grabsdorf, Thierschneck, Grait-schen, Molau, Sieglitz und Alein-Prießnitz, hatte Otto's GroßvaterHans, Vogt zu Saaleck, schon (5(( erblich an Thomas von Molauzu Frießnitz verkauft.
Der erstgenannte Georg Schenke zu Tautenburg, auf Tauten-burg, Frauenprießnitz und Nieder-Trebra, zweiter Sohn von Hans