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worden (Urkunden-Anhang 2H). Es geht hieraus hervor,daß Georg Otto um die Wende des (6. und (7. Jahrhundertsan den Zügen gegen die Türken, welche unter den Sultanen Mu-ral) III. (fl (Zßö) und dessen Sohn Ulehemed III. siegreich gegenKaiser Rudolph II. in Ungarn vorgedrungen waren, Theil genom-men hatte.
Wie Georg Otto, so hatte auch Wolf Christoph das Schwertgeführt und beide Söhne hatten dadurch dem Vater manche Opferauferlegt, so daß sie sich verpflichtet fühlten, dafür ihre jüngerenBrüder zu entschädigen. Die hierauf bezügliche, zu Tümplingvollzogene, „Vorgleichung der von Tümpling? Gebrüdere", vom22. März (606, findet sich abschriftlich in Zeideler's Manuscriptvon (773. Dieser hat das Original also damals wohl noch imArchiv zu Tümpling gefunden (Urkunden-Anhang 27). Esbekennen in ihr Otto's vier Söhne, „demnach vnnser herzlich ge-liebter Vater Otto vonn Tümpling nicht gerne wolte, daß wirwegen deß voraußes vndt Vorteils, welchenn wir vor denn andernin Kriegswesen» vor 1Ian?iou vnndt anders vcrthann, weil wirbeide ältistenn, Wölfl Christofs vnndt George Otto, vor denenandern zwcyenn jüngsten», alß Hanß Oßwaldtenn vnnd RudolphAlbrechtenn, etwas ziemliches . . . hinweg haben», solten dermal-einstenn in Widerwillen vnndt mißverstandt geraten»" — daß siesich deßwegen mit einander verglichen hätten, und zwar so, daßjeder der jüngeren Brüder nach des Vaters Tode 300 Guldennebst Zinsen von Wolf Christoph und Georg Otto („als Ehr-liebenden von Adel") im Voraus erhalten sollte.
Diese Vergleichung legt Zeugniß ab von dem Gerechtigkeits-sinn Otto's („vs sein zureden» vnndt väterliches trewes wohlmeinen")sowie von dein brüderlichen Verhältniß der vier Brüder („zu er-haltung vnnserer brüderlichenn einigkeit"). —
Otto hatte, wie wir wissen, acht Schwestern, vier rechteSchwestern und vier Halbschwestern. Von jenen war eine schon