Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
50
Einzelbild herunterladen
 

30

sowie deren Schwestern Margaretha, Barbara und Maria inBezug auf ihre Ausstattung bezw. auf ihre Trziehungsgelderdurch das väterliche Testament auf Schlöben angewiesen wordenwaren. Schlöben war aber verschuldet (mitt vielenn drinngenndennschuldenn beladen") und der Umstand, daß es nach dem (57Herfolgten Tode ihrer Brüder zwischen ihren Oheimen, Güntherauf Pahren, Rudolf zu Jena und Günther zu Alein-Gestewitzund ihren Vettern Heinrich und Rudolf, auf Schladitz, an welcheSchlöben gefallen war, streitig war und daß sein Verkauf langegeplant und erst (380 ausgeführt wurde, scheint die Ordnung derVerhältnisse der vier Schwestern verzögert zu haben.

So waren Irrungen zwischen Otto und Marschall einer- undihren Schlöbener Schwägern, deren Oheimen und Vettern ander-seits entstanden und so war es auch gekommen, daß Otto undMarschall ihre Frauen noch nicht beleibdingt hatten. Statthalterund Räthe verabschiedeten zu Weimar am 23. April (575 diestreitenden Parteien. Die Bünau hatten zwar ihre Verpflichtungenaus dem Testament Günther des Älteren und den Lheberedungenmit Otto und Marschall (die aber nicht mehr vorhanden sind)nicht bestritten, wohl aber u. a. eine Gegenforderungvonn derclagenndenn weyber mutter herruerennde" geltend gemacht. DieRäthe verabschiedeten die partheicn nun dahin: . . .Alß sollenndemnach beclagte (die Bünau) mit den beydenn clegernn (Tümp-ling und Marschall) zum fürderlichstenn sich tzusammen betagenn,die rechnunge ann vnnd vor die hanndt nemen vnnd was sichvormuge vnnd innhaldtt mehrerwennts testaments, Vortrags vnndder aufgerichtenn eheberedungen (wohl aus den Iahren (368 und(570) .. . inn rest und nachstände befindenn wirdett gegenn ge-buerliche bekenntnus vnnd vortzichtt vnuortzuglichen betzalenn vnnderlegenn, clag ende aber noch erlangter befindunge mit voltziehungeder vorschriebenenn gegenuormechtnus sich auch der gebuer nachertzeigenn vnnd vorhaltenn."