schrieben, außerdem die allwöchentlich fälligen Sulzaer Brodzinsenund ^0 fl. in Geld jährlich; Otto's Söhne sollten, so lange sielebte, die Stöbener Äcker auf ihre, der Söhne, Rosten bestellen undihr das Holz, welches sie zum Brennen und Feuern bedürfenwürde, auf den Hof fahren lassen. Nach ihrem Tode sollte Alleswieder heimfallcn. Sollten aber Otto's Erben das Gut Stöbenschon bei Lebzeiten von Tatharina wieder einziehen wollen, dannwären sie gehalten, der Mutter ihr Ehegeld von 900 fl. wiederauszuzahlen, sein Gegenvermächtniß ihr jährlich mit 90 fl. zu ver-zinsen und ihr außerdem in einer ihr gefälligen Stadt als lVittwensitzeine Behausung für H00 fl. kaufen. Auch die Zinsen des Gegen-vermächtnisses und der lVittwensitz sollten nach ihrem Tode wiederan das Lehn zurückfallen. Sie starb schon vor Otto, (606.
Als Vormünder gab ihr der Herzog auf ihre Bitte HansEhristoph und Rudolph von Marschall zu Burgholzhausen (beiEckartsberga).
Hans Ehristoph, Hofmeister in Dresden, war der SchwagerOtto's, da er eine, schon an? 2. März (590 verstorbene Schwesterseiner zweiten Ehefrau, Margarethe, im Jahre (570, geehelichthatte. — Außerdem hatte Tatharina noch 2 Schwestern, Bar-bara und Maria, und 5 Brüder, Rudolf und Günther, beideaus Schlöben und beide (57H gestorben, und noch einen Bruder,wohl Heinrich, welcher (56H erschossen ward. Ihres VatersBrüder waren u. a. Günther der Mittlere auf Pahren bei Schleiz,Heinrich d. I. auf Schinditz, Rudolf d. I., erst pfalzgräflicherHofmeister zu Heidelberg, dann zu Jena, endlich Günther d. I.aus Alein-Gestewitz.
Heinrich auf Schinditz war (568 ermordet worden. Er hinter-ließ 2 Söhne, Heinrich und Rudolf, beide auf Schinditz. Aus desLetzteren Ehe mit Barbara v. Bünau a. d. H. Schkölen entstammteSibylle, welche sich (625 mit Otto von Tümpling'? Enkel, WolfEhristoph II. aus Posewitz vermählte. Otto und Günther d. I.