Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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Stöben also (ebenso wie Tümpling):

(5H7 (572 an die Söhne Johann Friedrich's des Groß-müthigen

(572(605 zum Weimarischen Theil(605 (672 an die Altenburgische Linie((672(325 an die Gothaische Linie(825 an Sachsen-Meiningen).

So kam Stöben (ebenso wie Tümpling) (605 vomWeimarischen Theil, zu welchem es 3( Jahre gehört hatte, andie Altenburgische Linie bis zu deren Aussterben im Jahre(672, wo es an die Gothaische Linie bis zum Jahre (325, dann,bis jetzt, an Sachsen-Meiningen kam.

Otto nahm es daher, zum sechsten Male, am (2. März (607von den vier Söhnen Friedrich Wilhelm's I., in Vormundschaftdes Aurfürsten Christian II., zu Lehn. So hatte Otto innerhalbH6 Iahren drei Mal die Lehnsherren gewechselt, erst JohannFriedrich der Mittlere und Johann Wilhelm, dann die Söhne desLetzteren, Friedrich Wilhelm I. und Johann, endlich des Trsterenvier Söhne, welche, so lange Otto lebte, bevormundet waren.

Der Lehnbrief von (607 findet sich im Herzoglichen Regierungs-Archiv zu Altenburg, Tl. XIV, V. Nr. 60, toi. (62,Abschriftenalter Lehnbriefe, (60((6(0".

Was die Tümpling'sche Gerichtsbarkeit über Stöben betrifft,so geht aus einem Abschiede Herzog Friedrich Wilhelm's I.,cl. ct. Weimar 23. October (587 (welcher sich abschriftlich noch imJahre (878 im Archiv zu Tümpling befand und auch im Geh.Haupt- und Staats-Archiv zu Weimar, Abschiede, vol. VIII. t'ol.-((9^-^20'' liegt) hervor, daß die Tümpling, bezw. daßer(Otto) und seine Vorfahren mit den Trbgerichten in? Dorfe Stöbenbeliehen und dieselbe je und allewege exeroiret, wie er solches mitden alten und neuen Lehn-Briefen, auch etzlichen von? Ihme an-gezogenen Votibus beweisen und darthun kan und derowegen ge-