Herzog möge ihn nun doch ihren Stief- wie eigenen Aindern alsVormund geben, „bin ich zweyffels ahne, ehr werde seynem er-biethenn nach dieselbigenn meyne liebenn Aindere mitt trewlichemradth, hulffe vnndtt beystandt nichtt laßenn mangelnn." Sie schließtmit dem Ausdruck der Hoffnung: „als solte ich mich eyniches vn-geburlichem vornehmens jhemals unterfangen haben, sondernn ichbin der Hoffnunge, es solle bey mir das gegennspicll mitt allennehren, gclimpff vnndt warheytt befunden werden." Und sechs Tagedaraus schreibt sie noch dem Herzoge aus Tümpling: . . . „unddas nicht hette mogenn gesagett werdenn, ich wolte meyne Ainderalleyne zum bestem, laßenn vorsorgenn vndt vorvormunden, zudheme das ihnenn gleych meynen Aindern ihre wollfart mochteerdeigenn, die ich ihnenn vmb meynes geliebtenn junckern seligennwillenn gerne ghunen vnndt wunschenn wolte" — deßwegen hättesie um Vormünder auch für ihre Stiefkinder gebeten. „T. f. g.werdenn daraus genedigk vormerckenn, das meynn Hertz gegennsye änderst gerichtett sey dan Wolfs von Gottfurt vieleycht aufsanderer leuthe vnndt meyner mißgönner bericht vonn mir geschriebennhatt."
In diesem Schreiben sagt sie auch: .. . „das meyn stiefsohnnitzunder vngefehrlich 2 s jar altt ist, der dan vonn wegenn seynervorbrechunge nicht anheymisch."
Sie unterzeichnet sich (aber mit der Hand eines Schreibers):
„T. f. g. demutige
Agnes, Oswalts von Tümplingsseligen nachgelaßene witwedaselbsten."
Nachdem so die Vormundschaftsfrage geordnet war, galt es,die Streitigkeiten zwischen Otto und seiner Stiefmutter sowie seinenStiefgeschwistern zu schlichten. Schon Wolf von Gottfarth hatteihrer in seinem Schreiben von, sH. Nov. (53 s erwähnt. Aber