so« Des sechsten Buches dap. XXII.
nennt je einen Beschuldigten nach dem andern bey Nahmen/ welcher sobaldm üE ^ L ^ ,
auffstehek/ zwischen die Famillers/ die auff dem ^mpbirbezrrv Achtung auff
ihn geben/ hervor tritt/ seine Laster und Mißhandlungen um lXren willen er
ist angegeben worden / verlesen anhöret / und alsdann sein über ihm ausge-
sprochcms Urlheil empfahet- i>r ^
Unter andern Ubelthaten deren man sie beschuldigt/ werden ihnen manch' ^ ^
mahln auch diese zugeschrieben / daß die Cammer hinderst zuförderst / das ist/ .M D ^den Mist von der Thüren gegen dem Herd / da sie denselben vielmehr vom ^
Herd gegen der Thur werstm sollen/ ausgekehret hätten; simcmahkn mandenen Mohren und Juden so sich noch heimlich im Land auffhalten / als sehr MD^ ^aberglaubigen Leuthen, welche je nachdem sie unterschiedlich gewisse Sachen/ »BiNlibD^' ^auff die sie absonderlich und gcmtz gewsssenhafft Achtung haben / verrichten/ 4, M/ wliMigantz ohnfthlbare Propheceyungm des Guten so wohl als des Bösen alsdanndaraus ziehen wollen / auch diese angenommttie Weisst hinter sich zu fegen/ voreine Ubcrzeugnüß ihres Iudenlhums zu halten pflegt/ worüber ihnen ihr Pro« ^mzsMech'i'chn
ceß/ wann sie angeklaget werden/ daß sie dergestalten ausgekehret/ so baldmvon der i-^müclon gemacht und vollzogen wird.
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Ob nun die Inczmtmon schon dieses auch noch vor ein Verbrechen' wannman des Sonntags ein weisscs Hembd anzi.htt oder das Geschirr des Fm>tags ausspielet / alldieweiin der Sonnabend von denen Juden/ geheiligt wird/ WtuMm/i'eezu halten pflegt ; so beruhet doch der aliervollkommenste und gröste Bkwelß- "WWtzmEy ilsorthum meistenkheils in nachfolgenden/ wann nemlich der Beklagte überzeuget WchMMiurist / daß er sich des Schweinen Fleisches und der Kaninchen enthalten / oder «WtundcheVetlicher Massen das Gestze Mosis in acht genommen/ welches denen Juden indem Land / weiln sie die Schrifftm nicht lesen dörffen / ( also genau wird die ÄMuZb-ßndtPoliccy »m Königreich in acht genommen/ das man keine verdächtige Bücher 5.^
darinnen duldet) m gröster Dunckeiheit/ gleichsam nur von anderer Personen ^
ihren Slrzehlungen her/ bekandt gemacht worden ist. ^ ^
Die Gefangenen/ die aus der Gcfängnüß gelassen / und auff das 1^2. > ^
«um gcführee worden/ nehmen ihr böß oder gutes Geschicke aus dem Unter- «Z ^schied der Kleider/welche man ihnen anlegt/sobaldm ab.
Diejenigen - denen ihre gewöhnliche Kleidung verbleibet / werden mit ei- /
ner gewissen Gel. straff erlassen/ und sind verbunden. sich in dem Cakechismus r
wiederum von neuem gleichsam als wann sie nicht mehr als allererst sechs ?MrDeli.Jahr alt waren/ unterrichten zu lassen; di?/ weichen man einen gelben Über-
Rock