Von Italien oder VVelschlanS.
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6. Düs FÜrstkNtlMM I'iczmkino, lar. piinci^aw; piumbmuz gkhsrcte hiebe«
„vralsein Spanisches Lehen einem Fürsten aus dem Hause MäovM , welchergiabsts <7,reAoniXV. war. Darnach bekam es der Neapolitanische Her-
von Sora auß dem Hause kuoncom^no. Wxjl aber derselbedie Parthey«lranckreich hielte / so brachte der Römische Kayser svle^>bu5 dieses Landgen170L. m seine Gewalt. Die Stadt piombino lieget gegen der Insul Elba/
unv hat eine B'schoff-
7,) pnrrodongQne,lar. ?c.rm51.ongu8, ein festes Schloß und Hasenaus
der Fnsui Llva-ist noch mit denen Spanischen Twuppen piAü^i V. besetzet.
§. 18.
Von dem Kirchen - Staat / denen Pabsten/dero Wapm,Orden/Tituln/Liberey/Zc.
1.
Von dem Pabstlichen Gebiethe/oder Kirchen-Staat.
AirrcheN-StaSt/I-n-OIlIO ?O^'I'I?ILI8,Ir!>I.l! ^raroclellatlbiesz»erstrecket sich von dem Adriatischen Meere biß an das Toscamsche. GegenMorgen ist ^ca^Oliz; Gegen Abend das Groß-Hertzogthum Florentz-Gegen Mittag das Toscanische; Gegen Norden das AdriatischeMeer / Vene»
Mische/ Modmische und Mantuanische Gebiethe-
Zudem Kirchen>Staat gehören heute zu Tage zehn unterschiedene Provin-zen/als da sind: 1. Das ^ertzogthum Ferrara- 2. Das Bononische Ge»bieihe. ?. Romanien / ober Nomagna / lar. Kom^nclioiz. 4. Pas Hertzog«ihum Urbino. 5. Die Aconitamr Marck. 6. Das Hertzogthum Spolcto/7. Das Land 8. I-a (lsmpaMz cli Koma , sonst
gmannt- ?. Das parrimonium?eni. lc>. Das HertzogthumL^-welcher vornehmste -Öertcr wir nach einander bemcrcken wollen. Diese^rcvirtzicn werden durch ihre <^ouvcrneurz, welche man hier zu Lande Päbf!«licheL eyarett nennet / regieret,t- Das AeryoAthum Ferrara / lar.
WnMorgm das AdriatischeMeer/gegen W^'ttag das Bononische Gebiethe/^->55Mn Abend das Herkogthnm Mirandola/gegen Mitternacht diesl>l Revigo/ Irch. ?olc s.nc cii kov^o. Dieses Hertzogthum gkhörete sonst de-kimHntzogcn von lvtoclcna, denen es PabsttAemem vtii- An-l s??. nach dcM tt^/«g^ade^ipkonüi!. Hertzoas zu KloüenÄ und^elrzrz, als ein Pabsil'ches LehmMjogenhat. Die vornehmste Oerter darinnen sind: 2.;.
vi-rdeer Theil. (Fff) r.)?ce.