Von der Europäischen Tärekey. 2 8 r
Corrtspondentz/die Reise zu gleicher Zeit amretten / und nachmals nach schon
jwls(!)tn/ <!ufsl)^len ausgewechselt werden/es soll auch fernern hohen Gesandschafften an den KavkHöfen erlaubt seyn/und frey stehen /zu begehren was ihnen belieben wird-
^rric. XVIII.
Das Reglement und Richtschnur der Curialien/ wie die ^Imker sollenempfangen / und nachgehends geehret und rmKiret werden/ welche von beedenTheilen bin und wieder reisen / oder sich an den Höfen aufhalten / soll nach dem invorigen Zeiten gewöhnlichen Ceremonie» beobachtet/ auch künfftighin von beydenTheilen ihnen mit gleicher Ehrbezeugung nachdem verschiedenen Character undVorzugeinesjeden Ministers/geziemend begegnet werden.
Denen Kayserl-Ambassadeurs und Residenten/uno allen deroselben Zugehö-rigen/soll frey stehen / nach ihrem Belieben / sich einer Kleidung zu bedienen / undsie darinn niemand hindern oder beschwehren. Ferner sollen die Kays. klinikri. sietragen nun die Charge eines Ambassadeurs,oder Envoye / oder Residenten/ oderAgenten/aller derjenigen Immunitäten und Freyheiten gemessen / welche den Ge-sandten und Agenten anderer mit der-Ottomannischen Pforten in Freundschafftstehender Fürsten verstattet werden -, sie sollen gleicher Freyheit, ja, der Kayserl.viznirät Vorzug zu äikin^uiren/grössere Vortheil gemessen / und freye Machthaben / Dolmetscher anzunehmen; Essollen auch die Courier und andere ihreBediente/ welche von Wien an die Ottomannische Pforten / und von dar wiedernach Wien zu reisen haben/ und hin und wieder gehen müssen/ 5alvum don<lu<Aumzu sicherer Verrichtung ihrer Reise und Geschaffte gemessen/und mit aller Zreund-schafft befördert werden.
ärcic. XIX.
Daß aber die äccoräz-Puncte und Articul nach der Form / wie sie hiergegeneinander beliebt worden / von beyderseits Kayserl. Majestäten werde«rzriücirt/UNd die solenne mrikcirte vii'Iomsra innerhalb TagkN / oder Nocheher/ von dem Tag der Unterzeichnung an/ auf denen Gräntzen durch die ge-vollmächtigte Herren pleniporenrianen gegeneinander ordentlich ausgewechseltwerden/ darzu verbinden sich die hohen Herren ?lcnij?orcmiarü / und comxro-N'icrirtn solches unbettüglich zu verschaffen und zu halten.
XX, G»
Dieser Stillstand soll dauren / und mit der Msse GOttes sich erstreckenauf ^4 Jahr: welcher JahreZahl/ wann sie verflossen / oder auch mitlerzeit,
(Nn) -- ehe