Vott der Europäischen Türc^ey.
-;?7
worden/also sollen sie auch in das künfftige unerlaubt seyn / und wann sich einigeunterstehen würden/ zu einem ZweyKampfs heraus zu kommen/ die sollen alsfrevle Ubertretter auff das schärffste abgesirafft werden.
^rric. X.
Die feindliche Streiffereyen und Hinwegnehmungen/ und alle heimlicheund unversehens beschehene Anfälle/Verwüst - und Verheerung des Sermon»beyderseits Henschafften sollen in allweg und mit den schärffesten Bedrohungenverbotten und unzugelafsen seyn; Die istbMretter aber dieses ^ruculz, wo sieimmer ertappet werden / sollen alsbald ins Gefängnüß gelegt / und durch dieObrigkeit oes Orts/ wo sie Handfest gemacht worden / ohne allen Nachlaß nachVerdienst abgesirafft/und was geraubt worden/ auff das fleissigste durchsucht/und auff Befinden nach Recht und Billigkeit seinen Eigenthums - Herren wiederzugestellet werden- Es sollen auch die Lands Hauptleute / Commendanten undVorgesetzte beyder Parthey sclbsim dieIustitz ohne unterlauffende Nachlässig»kett auff das redlichste zu handhaben nicht nur bey der Verlust ihrer LbarZe,sondern auch der Ehre und des Lebens / gehalten und verbunden seyn-
/wic. XI.
Wasm?aveur der Keilhosen und freyen Übung der Christlichen Religio-nen/nach Gebrauch der Römisch Catholischen Kirche/ die abgelebte glsrwürdig-sk Htlomannische Kayftr in ihren Reichen entweder durch vorhergehende heilig-beschworneLapmiIanonen oder durch andere Kayserl. Versicherungs-Zeichen/oderdurch^äiÄ^ und5pccizl Befehl verstattet / alles dasselbige wird der jetzt-herrschende Durchleuchtigste und Großmächti-'ste -Ottomannische Kayftr auchindas künfftige zu beobachten/bestättigm/ also/ daß sie ihre von Alters herge-habte Kirchen behalten / und ihren Gottesdienst darmn verrichten dörffen / undniemand erlaubt seyn solle/wider die vorige Ospirularionc; und Gesetze durch ei-nige Art der Beschwerungen oder Geld« Ädforderungen dergleichen Keilhosen/wes Ordens oder Stan es sie seyn mögen / einigen Tort zu thun/ sondern sie dergewohnten Kayserlichen Gütigkeit qmiessen können. Über das soll des Aller«durchleuchtigsten und Großmächtigsten Römischen Kayscrs audteOttomannl-sche Pforte toiennicco abgeschickten Xiübtllltclour erlaubt seyN/seine LommMionenwegen der Religion und -Ocrter/w'lche die Christen in der H. Stadr Jerusalemzu besuchen pflegeni und wegen anderer Orten wo sie Kuchen haben werden / freyvorzutragen/und seine inikmien deßwegen zu machen.
Krric. Xll.
Die Gefangene / so wol im vergangmen / als gegenwärtigen Krieg / sovonbeyden Theilen in die Knechtschafft gezogen worden/ und noch in den öffent»
lichen
-ff
7 >'7