Des Herrn
Mrelbung
des gantzen
nderer
Worinne
das alte und neue
8 I vV.
wie selbiges
In seine Käyserthümer/ Königreiche/ Provintzien/
Staaten und Jnsuln eingerichtet worden;
nebst denen dazu gehörigen Land - Charten aus der alten und
neuen Leoxraptiie, denen Grund-und Abrissen der vornehtnffen Städteund anderer ansehnlichen Oerter dieses herrlichen Welt-Theiles, sammt denen Bild-nissen der Königen und Potentaten, so dieselbe beherrschen, ihren Wappen, Tituln undLibereyen ; ingleichen denen Sitten, Religionen, Regierungs - Formen,und unterschiedemn Kleidungs»Arten dieser Landes-^süon, ordentlich
beschrieben ist.
An vielen Orten mit neuen Anwerbungen vermehret.Franckfurt am Mayn/
verlegts Johann Adam Jung,
lavcLxix.