außerhalb des Domplatzes eine städtische, d.h. eine in fester Einfriedigungund in zusammenhangenden Häusern wohnende Gemeinde, und daher auchjene Sage entstanden zu sein. Schon die Errichtung der Pfarre, diefrüher als die der anderen städtischen Pfarren geschah, mußte eine solcheErweiterung begünstigen, während die spätere Entstehung der übrigen Pfar-ren unstreitig auch eine spätere Bevölkerung voraussetzt. Auch werden unsschon für den Stadttheil im Kirchspiel Ueberwasscr frühzeitig alle Thore ,genannt, bevor noch der Thore der anderen Staditheile gedacht wird, einUmstand, der für frühere Ummauerung spricht. Alles deutet demnach daraufhin, daß im Kirchspiel Ueberwasser zuerst eine städtische Gemeinde sich bil-dete, während auf dem Brock- und dem KampvordeShof die Bewohnernoch einige Zeit die den Deutschen und besonders den Sachsen angcborncAbneigung gegen städtisches Zusammenleben beibehielten. So mochte viel-leicht auch der vom dortige» .stloimsieistui» auf die ringsum entstehendenGebäude ausgegangene Name allmählich auch auf die Dom-Zmmunitätund die anderen später entstandenen Stadttbeile übergegangen sein, undden des alten Mimigardevord verdrängt haben; indessen bleibt alles diesesnur Vermuthung. — In den nächstfolgenden Zeiten tritt im ganzenDeutschland die Erscheinung hervor, daß die Macht und daS Ansehen derBischöfe steigen, und diese allmählich zu dem Range der Neichsfürsten sichemporheben; die Vereinigung der Würde und Rechte der alten Gau-Grafen, so wie die der Kirchenvögte mit der geistlichen Würde der Bi-schöfe bewirkte hauptsächlich diese Erhöhung, und mit ihr beginnen dieBischöfe in dreifacher Qualität zu erscheinen, nämlich als Feldherren undRegenten vermöge der Grafcnwürve, als oberste Schutzherren der Kircheund oberste Richter der Geistlichkeit in weltlichen Angelegenheiten, undendlich als Ooerhirtcn und Priester ihrer Diöecsc in geistlichen Angelegen-heiten. Mit dem Anfange deS >2. Jahrhunderts zeigt sich auch im Mün-sterlande dieses Steigen der bischöflichen Macht. Alles dieses konnte abererst geschehen, als die alte Gau- und Hof-Verfassung in Verfall gerathenwar. Jeder deutsche Gau, an Größe ungefähr einem halben jetzigen preußi-schen Regierung»-Bezirke entsprechend, hatte schon vor Karl dem Gr. einseldstgewählte» Oberhaupt, unter und nach diesem einen von ihm ernann-ten und gewöhnlich aus einheimischen Geschlechtern genommenen Grafenan der Spitze, der nach einheimischem Herkommen das Recht sprach unddaS Contingent der freien Männer, den Heerbann, in den Krieg führte.Der Gau bestand ans kleineren Landstrccken, die in verschiedenen Gegen-den Deutschlands verschiedene Namen führten, an vielen Stellen, so auchim Münsterlande, Höfe hießen. Bei Einführung des Christenthums wurdegewöhnlich für den Gau eine Diöcese unter einem Bischof, und für einenHof, insofern er eine genügende Zahl von Bewohnern hatte, eine PfarrelKirchspiel» errichtet. Die Ausdehnung eines solchen HofcS betrug seltenweniger, oft mehr als eine Quadratmeile. Die freien Bewohner desHofes waren dessen Besitzer; ein selbstgewählter Schulze stand der Ver- jwaltung und der Handhabung des Rechtes nach altem Herkommen vor. »Eine Rangordnung der Höfe als Haupt- und Nebcnhöfc findet sich schonin frühen Zeiten; vielleicht war auch ein einzelner Hof, etwa für Münster-lart der Brockhof. der oberste Richthof des ganze» Gaues, dessen Besitzerin der Regel von den übrigen Höfen eine Erkenntlichkeit zu Bäte (Bre-den in Früchten, HofeSdiensten und später in Geld) von den anderenHöfen erhielt. Mit der Einführung des Christenthums und der ihm baldfolgenden Errichtung des deutschen Reiches kam die Abgabe des Zehntenzu den Becocn hinzu, und fremde Leute, die auf einem Hofe, etwa inder Nähe einer Kirche, sich ansiedelten, mußten an den Schulzen des Ho-fes das sogenannte Wortgeld bezahlen, weßhalb sie Wortleute hießen.Wenn das Reichsoberhaupt oder sein Sendgraf (mlssus) die Hinreise hielt,mußten die Hofcsbesitzcr auch die sogenannten Königsdienstc leisten-denn die Höfe waren ReichSgenossen. Die Würde der Kirchenvögte lalsoberster Schutzherren der Kirche in weltlichen Dingen) konnte, wie ihrName andeutet, erst mit dem Christenthum aufkommen. lFür die Mün-ster''che Kirche finden wir im I. 889 einen Grafen Wari» als Schntzvogt,llltiZ Nadword, 1092 Walo, 1152 den Grafen Heinrich von Te-keneburg oder Tecklenburg). Alle diese Verhältnisse änderten sich,als die Würde der Grafen und der Kirchenvögte, ursprünglich nur Lehen,im l2. Jabrbundert anfingen erblich zu werden, so daß diese neben ihre»
eigenen Stammgtttern noch den Besitz der mit ihrem Amte verbundenenGüter und Abgaben behaupteten, und so vor und nach eine Menge Lan-desherren mit geschlossenen, Territorium entstand, aus denen bald derältere deutsche Adel, und später die Fürstenhäuser, aus ihren Dicnstleutenund Schützlingen aber der niedere Adel hervorging. Mit dieser Verände-rung fällt der Untergang der meisten freien Hofesbesitzer sodcr Wehr-fester, Wehrmänner) fast gleichzeitig zusammen. Die mit der Reichs-genossenschaft verbundene Verpflichtung zum Heerbann (oder zur Heeres-folgc) wurde nämlich bei den unaufhörlichen Kriege» mit den Normannen,Ungarn und Slaven immer lästiger, weil sie den Grundeigenthümer derPflege seines Grundstücks entzog, und ihm, da er sich selbst ausrüstenund verpflegen mußte, bedeutende Kosten auflegte. Es kam bald die Sitteauf, sich unter den Schutz eines Grafen oder anderer Herren, oder auchunter den eines BisthnmS zu begebe», und die Ausübung der Heercspfllchtdiesen zu überlassen, welche sie fortan persönlich und durch ihre Dicnstleuteausführten. So entstand die Klasse der Hörigen oder Leute, die insehr mannichfaltigen Verhältnisse» zu ihren Herren standen, aber alle daSGemeinsame hatten, daß sie mit threm Uebertritte in die Hörigkeit ihrepolitische Gellung im Gemeinde- und StaatSverbandc, oder, nach heuti-gem Ausdruck, ihr Bürgerrecht verloren, und wie Unmündige durch ihreHerren vertreten wurven. Ansehen, Macht und Reichthum der Bischöfe,Domkapitel, späwr auch der Klöster, zogen die meisten solcher Schützlingean; die Zahl der Freien schmolz immer mehr zusammen; schon wa-ren fast nur Herren und Hörige vorhancen, als die Ausbildung des Städte-wescns und des Bürgerstandes einen Mittelstand schuf, der dem Herren-stande das Gleichgewicht hielt, und in welchen jetzt viele Hörige trotz desWiderstrebcns ihrer Herren »hergingen. Alle diese Verhältnisse bildete»sich auch im Münsterlandc auS, und es kann daher nicht befremden, daßwir in den nächsten Zeiten so viele Höse in den S^butz der Münsteikircheübergehen, und die Vccdcn, Zehnten und ähnliche Abgaben an Kirche undGeistlichkeit, nicht mehr an den HofeSschnlzen, entrichtet sehen.
Wen» mir der Stiftung des Ueberwasser-KlosterS und der dortigenPfarre die eigentliche GrimvungS-Epoche der Stadt Münster beginnt, soist zugleich die ihr zunächst sich anschließende Zeit als eine höhere Ent-wickelungs-Periode des ganzen Münstcrlandes zu betrachten. Währendsich die Hauptstadt hob, und eine geordnete bürgerliche Verwaltung aus-zubilden anfing, vermehrte sich die Zahl der Kirchen und Klöster, unddurch diese die Kultur des Landes; edle Familien breiteten sich aus; nebendem Ackerbau gewannen Handel und Gewerbe immer niehr Boden. Zu-gleich bewirkte» das Ansehen, die Macht und der Reichthum der Kirche,daß die Geistlichkeit hier, wie damals überall, sich immer mehr von derSorge für ihr geistliches Amt, ihrer eigentlichen Bestimmung, abwandte,und weltliche Geschäfte, Güterverwaltung, Staats- und Kriegshändel,zum Hauptgegenstand ihrer Sorge machten, und überhaupt von jetzt anin politischer Hinsicht eine bedeutende Rolle spielten. — Mit dem Ist. Bi-schof Friedrich ilststst- ll)84», Sohne Dietrichs II., Grafen von Wcttin,der auf Empfehlung des bekannten ErzbischofS Anno von Köln erwähltwurde, nimmt die Geschichte Münsters eine andere, mehr auf den Verkehrmit auswärtigen Verhältnissen gerichtete Wendung, die zum Theile durchdie gewaltigen Ereignisse der damaligen Zeit, in welche der weltberühmteKampf zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. fällt, hervorgerufen wurde.In diesem Kampfe erscheint zwar der Bischof Friedrich nie im Vorder-gründe; aber ganz theilnahmlos konnte er in einer Zeit so allgemeinerAufregung nicht bleiben. Seine frühere Verbindung mit dem königlichenHause, dessen Kanzler er vor seiner Beförderung zum BiSthnme gewesenwar, und dagegen seine Stellung unter den Sachsen, des Königs erbittert-sten Feinden, scheint sein Betragen etwas schwankend gemacht zu haben;wenigstens war keine von beiden Partheicn ihm entschieden feindlich. Erscheint als Vermittler zwischen den Partheicn gestanden zu haben. zumVortheile seiner Diöcese, die viel weniger als die übrigen Tbeile Sach-sens von den Kriegsunruhen zu leiden hatte. Für die innere Verwaltungwar seine Regierung sehr wichtig; die Stadt muß sich unter ihm bedeu-tend gehoben haben, da der Name Münster von jetzt an immer bekannterund gebräuchlicher wurde, auf daS BiSthnm und die Katbedrale allmählichüberging, und Friedrich in auswärtigen Nachrichten, d-c, wen» nicht