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Urkunde übcr ein, dieser Stadt vom Kaiser ertheiltes Privilegiumals Zeuge hinzufügte.
Die bekannte Urkunde vom Jahre 1135, in welcher ErzbischofAdelbert von Mainz den Bürgern dieser Stadt, weil sie ihndurch ihr Fürwort aus der Gefangenschaft Kaiser Heinrich V.befreit und mit so vielem Jubel wiederum aufgenommen, gewissePrivilegien ertheilte, bekräftigte mit vielen Andern auch Otto vonRheineck durch seinen Namen').
Im Jahre 1136 zog Graf Otto mit Kaiser Lothar nachItalien; von dort ertheilte er, die Unruhen bei dem Tode desKaisers benutzend, den Gebrüdern Werner und Johann vonNantersburg die Weisung, sich der vom Erzstifte Trier in Besitzgenommenen, unterhalb Bertrich, nicht ferne der Mosel gelegenenBurg Arras zu bemächtigen. Diese erfüllten den Befehl, wurdenaber vom Erzbischof Albero von Trier nicht nur wieder ausderselben vertrieben, sondern noch mit Zerstörung ihres eigenenSchlosses Nantersburg"), unfern Lutzerath und oberhalb
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Wir können nicht unterlassen, hier eine, wenn gleich mit einer allge-mein bekannten sehr ähnliche Sage einzuschalten, welche sich über dieseBurg erhalten hat. Der letzte Ritter van Nantersburg war einerder berüchtigsten Raubritter der Gegend, und da seine Besitzungenklein, seine Ansprüche an das Leben aber groß Ware», so suchte erals Ritter vom Stegreif seine Mittel möglichst zu mehren. Daherließ er denn auch seinen Wanderer ruhig seine Straße ziehen und vonseinen Ranbanfällcn wußte man weit und breit zu erzählen. Endlichwar der Erzbischof von Trier dieses Unwesens müde. Er rücktemit einer bedenkenden Schaar vor die Burg und belagerte sie. Dersteilen Felsenwändc wegen wußte man sie aber nicht anders zu be-zwingen, als durch Hunger, und der wüthcte dann auch nur zu baldim Innern der Burg. Als zuletzt alle Vorräthe dahingeschwundenwaren, wagte es die schöne und tugendhafte Frau des Ritters, welchelängst ihren Gemahl von seinen Räubereien abgemahnt hatte, in dasLager des Erzbischoss hinabzusteigen und um Gnade zu stehen. DerErzbischof, anfangs unerbittlich, erlaubte ihr endlich freien Abzugund gestattete ihr noch, von dem Besten, was sie besitze, soviel mit-nehmen zu dürfen, als sie in einem Korbe auf dem Kopfe wegtragen