— 257 —
In demselben Jahre begann vor dem Gericht Rudolf's zuHeiligenkreuz auf Grund der peinlichen Halsgerichtsordnung einAchts-Proceß^ sich abzuspielen, von welchem wir, als Beitrag zurAenntniß des Rechtszustandes im vorigen Jahrhundert, unter Aus-lassung des Namens der Partheien, zwei Schriftsätze folgen lassenwollen.
Unter dein 50. April (7(2 überreichte der peinliche AnklägerChristoph August Aopp aus Naumburg dem „hoch Edlen, Bestenund Rechtswohlgelahrten, auch Ehrsamen und Weisen, sondersHochgeehrtesten" Tümpling'schen Gerichtsdirektor, vr. ChristianHaßkarl, mit der Bitte, legalen Termin (den ersten „Noth-pein-lichen Halsgerichtstermin") zur persönlichen Sistirung, litis von-tsstutiou, Akten-Inrotulation und Urtheils-Publikation anzu-beraumen, mit der Ediktal-Citation „in Dreyer Herren banden"wider Angeklagten zu verfahren und ihm selbst „Gedenk-Zeddelzu ertheilen", folgende peinliche Anklage:
„Vor des Hochwohlgebohrenen, Wohlgebohrenen Herrn,Herrn Rudolph Albrechts von Tümpling uf Heiligen Creutz,hochfürstlich sächsischen hochbestallten Uämmerers und Ariegs-eommissarii, hochherrlichen Gerichten zu Heiligen Creutz er-scheinet rubricirtcr peinlicher Ankläger und saget kürzlich, Welcher-gestalt N. N., Einwohner hiesigen Orthes, sich unterstanden, mitN. N., einer nachgelassenen Witben, am 27. August (7P alhierin ihrem Hause Ehebruch zu treiben und sie zu schwängern,inaßen, alß sie sich schwangern Leibes befunden, dieselbe ihnzum Thäter angegeben, und peinlicher Angeklagter, alß er vonihrer ouptur Wissenschaft erlangt, sich außer Staube von hier
v. Tümpling, Vtto Wilhelm, auf Tümpling,v. Watzdorf, Volkmar Carl, anf Lichtentanne,v. Weißbach, Christian Lrnst, anf Reichstädt,v. Zehmen, Georg Gruft, auf Windischlenba.
^ Archiv des ftofgerichts zu Jena, Altenburg, Imv. Ro. ZZHS.von Tümpling. III. I?