— 225 —
statten, das etwas darwieder vorgenommen werde, wie dann nachDnscrm seeligen Eintritt gesambde Dormundtschaft rath haltenwirdt, wie solcher Zweck zu Gottes Ehre vnnd Dnser Rinder, auchVermehrung Dnser Unterthanen wohlfahrth zu erreichen sey."Seine Rinder sollten im Lande erzogen werden, „im Dbrigen istauch, so viel die oeluLation betrifft, Dnser einiger wünsch vnndwillc, das Dnser lieber Sohn mit düchtigen, verständigen, erfahrnen,Exemplarischen, wohl qualificirten, der Augsspurgischcn vngeendertenEonfession zugethanen Drasosptoribus vnnd Hoffmeistern versehenvnnd dieselben mit cörperlichen Eydte dahin festigklich verbundenwerden, das Sie Ihn mit höchsten vleis in dem DatsollismoDutbori vnnd Dnsern Christlichen glauben, wie solcher in dervngeenderten Augsspurgischen Oonkossiou vnnd kormula von-eoräig.6 begrieffen, vnterweisen" . . . „wird sonderlich nötig seyn,das Ihm zwar die Hoheit des fürstlichen Standtes, vnnd worinnenderselbe bestehe, wohlbeschrieben, darnebenst aber auch vnableßigerinnert werde, das Er sowohl ein sterblicher Btensch als andere,das Er ein Ehrist vnnd Gottes Diener, vnnd denen Dnterthanenzum besten, den frommen vnnd unterdrückten zum trost, denenbösen aber zu schrecken vnnd straffe, vnnd keinesweges die Dnter-thanen feinet wegen seyndt. Derohalben Er sich vnter Gotteshandt demütigen vnnd sich vor seinen Zorn fürchten solle ..."
Der Herzog hatte seinen Sohn, auch wenn ihm noch Brüdergeboren werden sollten, zum Universalerben eingesetzt und hierbeiin noch heute nicht nur für fürstliche Familien gültigerWeise die Bedeutung der Primogenitur-Ordnung hervorgehoben.^
^ „ ... haben sich anch alsdann vnsere Söhne nicht zn beschweren, sondern wohl zn bedenken, das durch das Recht der Lrstengcburth die fiirstl.Familien erhalten, durch theiluug aber endlich derogestalt geschwächet worden,das Sie weder dein vaterlandt noch den ihrigen mit nachtruck vnnd wie esdie uoth erfordert die sonsten schuldige Dienste leisten können. Dahingegenwann dem ?riruoAsnitus gegöunet wirdt, was Ihme Gott und die Rechtegönnen, so kan denen andern brudern viel mehr dadurch gennzet werden."von Tümpling. HI. ^5