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von Tümpling! Erst ((Jahre war der Dompropst todt, welcheres im Jahre (757 schon ein UIal gerettet hatte und welcher no chin seinem Testamente verordnete, daß sein eventueller Erbe, seinNeffe Tarl, seine Erbschaft nicht veräußern, sondern dieselbe seinenRindern als ein Fideicommiß hinterlassen sollte.
Indem Tarl dem schnurstracks entgegen handelte, konnte beiihm das letzte U)ort im Testament des Dompropstes keine Er-füllung finden: „damit sie auch den Segen von dein Herrn, der inder Höhe wohnet, zu gewarten haben mögen." Doch das hatteer mit sich abzumachen, sühnen konnte er aber nicht den Schaden,den er durch seine Handlungsweise und deren Folgen dem altenNamen, den er trug, zufügte — Gott Lob sind ihm aber Rächererstanden, und zwar gerade aus dein Hause Bergsulza-Sorna, demheute noch blühenden, welches seit dein Tode Otto's im Jahre(6(0 (II. ((4) keinen Antheil mehr an Tümpling hatte undwelches persönlich, d. h. in materieller Beziehung, nicht berührtwurde durch den Untergang des Hauses Bosewitz. —
Am 26. Ulai (734 wurde Tümpling zu Altenburg ausöffentlichein Hllatze ausgerufen und feilgeboten.
In dem Subhastations-j)atent ä. ä. Altenburg (2. Ulärz (734^heißt es: „Demnach auf das bey Fürstl. Sächß. Landes-Regierungallhier subhastirte Tanzley-schriftsäßige Ulannlehn-Ritterguth Tümp-ling sanimt allen dazugehörigen Gerechtigkeiten, Grundstücken undanderen Pertinentien, auch vorhandenen Inventarien-Stücken, so indem coiii,iiissarischcn Anschlag auf 420(9 Thlr. (5 gr. gewürdigetund worauf bereits 2(500 fl. lioitiret und der 26. Ulai nunmehrozum endlichen Erstehungs-Terinin bestimmt worden, Alß wird mitsothanem Inoito benanntes Rittergulh, sammt allen Gerechtigkeiten,
^ Herzogliches Amtsgericht Tainburg.
Das Subhastations-Patent war am 29. März in Tamburg an gewöhn-licher Gcrichtsstelle angeschlagen worden.
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