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so mehr dieser Einnahme, „weil theils mein Ehegemahl bis anherodurch Verkümmerung an der freien Disposition über seine Rovonnosgehindert worden, theils aber auch selbst von den Einkünftenmeines eigenen Guthes zu Meyhen mich dermalen nicht einesGroschens zu erfreuen habe, nachdem ich solche bey einer Ver-pachtung desselben in vim ssHusstri zur Befriedigung meinerLlroclitorum ganzlich aufzuopfern und selbige dadurch zu beruhigenmich gedrungen gesehen."
Das pofgericht erwiderte unter'm März (732, daß ihremGesuch, dem Pachter zu Tümpling möge auferlegt werden, ihrjährlich (OO fl. zu zahlen, nicht gefügt werden könne, da dieanderen Gläubiger durch die Execution bereits ein Recht erlangthätten.
Der „sehr unglücklichen und bedrängten Frau," wie Carolinesich selbst in dein Schreiben an das pofgericht nennt, schuldeteCarl, nach seinem eigenen Bekenntniß ä. cl. Posewitz August(73^ch (30(2 Thlr., darunter 6000 Thlr., „so wegen des RitterGuths Meyhen von meinem seeligen (Herrn Vater besage Urkundecl. ä. Meyhen (3. März (763 auf das Rittergut Posewitz meinerFrau als Gegenvermächtniß zugesichert worden, weshalb jedocheine Rsimncnations-Urkunde 6. ä. Meyhen 23. Mai (763 vor-handen ist."
Philipp Johann Wilhelm von Tümpling a. d. (h. Casc-kirchen stand in den damaligen unglücklichen Zeiten, nebst ihremBruder, dem Geheimen Rath von der Planitz, der Wittwe ChristianGottlob's zur Seite.
Aus einem Schreiben Philipp's an Planitz, <Z. cl. Boblas(7Fund (3. Zum (73 (, erkennen wir die damalige Situation.„Er" (Carl), so schreibt er, „gedenkt weder im Guten noch Bösenan Derselben (Wilhelmine Amalie), sondern fragt vielmehr gar
* Herzogliches Amtsgericht zu Lamburg.
von Tümpling. III.