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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
298
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Alitbelehnt wurden Hans und Hans d. A.

1508 ließ Hans die Zinsen zu Sulza u. s. w. seiner EhefrauAnna als Leibgeding an Stelle der Radebcrge ((492) reichen.

Nach seinein Tode fielen auch sie, auf Grund der Nlitbeleh-nungen ihres Vaters, des Vogts zu Saalcck, von (488 und (507an Oswald und Otto, die darauf 1525 lind 1528 mit ihnen be-lehnt wurden.

1533, nach Otto's Tode, wird Oswald allein mit ihnen belehnt.

(Oswald's Sohn Otto kaufte am 23. Juni (593 Berg- undStadt-Sulza für (5 350 Gulden von Thomas von Denstedt aufHeusdorf, welcher es erst am 2. Januar (595 für (0 000 Guldenvon den Herzögen Friedrich Wilhelm I. und Johann gekauft hatte.Otto war an Stelle von Julius von Dachröden auf Heiligenkreuz inden Tontrakt des Letzteren mit Denstedt eingetreten. Damit erhielter noch die übrigen der Obersten und Niedergerichte, .so daßOtto dieselben ganz besaß.

In der Tümpling'schen Theilung vom 3. Juli (6(0 kamendie Zinsen zu Sulza u. s. w. von (307 mit ^/z der Obergerichte(letztere bis (658 26. VI) zu (Dosewitz, Berg- und Stadt-Sulzamit 2/z derselben an Berg-Sulza. Stadt-Sulza verkaufte VeitLudwig von Tümpling am (.Februar (675 an seinen SchwagerWolsgang David von Raschau, Berg-Sulza kaufte am 23. Februar(690 Hans Joachim von Raschau von den Söhnen Hans Os-wald's II. von Tümpling.)

s) Scgludtlz.

(Mannlehn.)

1492 wurde Oswald mit diesen: von Dietrich von Franklebengekauften Rittergut belehnt. Zu ihm gehörten auch ein Freifisch-haus und eine Fischweide zu Stöben und Zinsen von einer wüstenHofstätte zu Behmitz.

Rlitbclehnt wurden sein Bruder Hans, der Vogt zu Saaleck,und seine Vettern Hans d. Ä. und Hans d. Z.