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ans und Christoph waren, als ihr Vater f^ß2 starb,ungefähr (7 und (5 Jahre alt. Ihrer Mutter Annastand ihr Oheim Hans, damals noch Vogt zu Saaleck,als ihr Vormund zur Seite.
Nachdem Hans volljährig geworden, wurde er am (l). Junizu Meißenfels von Herzog Georg, zusammen mit seinemOheim und Vormunde, mit Tümpling und an demselben Tageauch mit dem von seinen? Vater auf ihn verfällten Schinditz belehnt.
Beide Lehnbriefe besprachen wir schon oben (XI.) bei derDarstellung des Lebens seines Oheims Hans.
Nachdem Hans in den nächstfolgenden Iahren, jedenfalls vordem (5. März gestorben, wenden wir uns nunmehr zu seinemjüngeren Bruder Christoph.
Auf diesen kam nun der Besitz des Vaters allein. Außerdem gemeinsamen Besitz von Tümpling, den Radebergen, den?Burglehn zu Camburg, den Zinsen zu Naumburg, Heiligenkreuz(hier mit den Crbgerichtcn), Aaatschen und Droitzen, dem Großenund Meinen Titzel, besaß Christoph nun allein Schinditz mit denMeißenschen Lehen in Stäben und Behmitz, den Großen Berg, dieZinsen, Güter und Crbgerichte zu Droitzen, die Bürgelschen Lehenin Behmitz und die Bürgelschen Lehen zu Stöben. Schließlich besaßer auch das Röblitzholz.
Schon während seiner Minderjährigkeit, in? Jahre s-M, wares, wie wir bei seinen? Oheim Hans sahen, nothwendig geworden,