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(-(92 am 7. Februar (Sonnabend nach Dorothee) verkaufenHans zu Tümpling, Hans d. A. zu pauscha und Hans d. Z. zuSchwerstedt dein Kloster Neuenwerk wiederkäuflich für (00 Guldeneinen Zins von ö rheinischen Gulden an allen ihren Gütern undi, hängen ihre Siegel an diese Urkunde. Des Ersteren Vater Zhan
hatte, wie wir unter VIII. sahen, schon vor 66 Jahren mit seinenBrüdern in einem Schuldverhältniß zu demselben Kloster gestandenund noch (-(63 hatte er init seinen Söhnen diesem den Besitz wiederverpfänden müssen.
Abschrift obiger Urkunde im Staatsarchiv zu Ulagdeburg,dop. 60 und 60", Blatt (-(st.
Zm folgenden Zahr ((96, am (0. Zum (am Freitage nachdeni achten Tage des heiligen IDarleichnams) wird Hans zumfünften UIal mit Tümpling beliehen. Der Tod seines BrudersOswald vor vier Zahren und der Umstand, daß dessen älterer, Sohn Hans (4() nun wahrscheinlich volljährig geworden war, sind
wohl Veranlassung zu dieser Lchnsreichung gewesen. Der jüngereSohn Thristoph ((>2) war noch nicht volljährig.
Der Lehnbricf ist zu IDeißenfels voii Herzog Georg, in Ver-tretung Albert's, welcher seit ((st( „ewiger Gubernator von Fries-land" war, für Hans und seinen Neffen Hans ausgestellt. UUtihnen werden Hans d. Ä. und Hans d. Z. belehnt.
Der Text des Lehnbriefes entspricht genau demjenigen desLehnbriefes von ((86. Er findet sich im Dresdener Haupt-Staats-archiv, dop. 60, Blatt st0.
Als Zeugen treten auf: Dietrich von Schleinitz, Bitter, Johann> von Back, Doktor, Siegmund von Ulaltitz, Hofmarschall, Heinrich
von Schönberg der Jüngere auf Stollberg.
An demselben Tage wird auch der Neffe Hans von HerzogGeorg mit dem von Oswald ihm ebenfalls hinterlassenen Schinditzbelehnt und der Oheim nebst Hans d. Ä. und Hans d. Z. mit-
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