Druckschrift 
1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
145
Einzelbild herunterladen
 

5 Acker Artlauds von Hans hofmann gekauft, sondern auch, mithülfe des Herzogs (mit unser hulffe"), auf jenem Bauerhof einenneuen Rittersitz (rittergcsesse") erbautzu den, rittergefesfe das sievor da haben von yren vater selgen uf sie kennen".

Der Herzog belehnt sie nun mit den, neuerworbenen Besitzwie mit den, alten zu rechten, Gesammtlehn; den neuerworbenenBesitz hat er ihnen,yre demutige bete zusampt yren getruwendinsten ... angesehen",uf ewikeid gcfrihet" (während er bis dahinin den Händen der Bauern Zinsgut gewesen war).

Der alte Besitz bestand (472 nach vorstehenden, Lehnbrief ausdem alten Rittersitz, 6 Hufen ((80 RIorgen) Landes, 5 AckerWeinwachs, 4 wiesen, 3 Acker weiden, ( Fischwasser in derSaale, ferner zu Tümpling, wonnitz, Droitzen, Tan,bürg, Döbrichau,Trauschwitz, Leislau, RIolschütz, Schiniedehausen, Gosserstedt, Lach-stcdt, weichau, Heringen und Sulza in 20 Gulden, 5 Lamms-bäuchen, (2 Gänsen, 7 Pfund wachs, 2^2 Schock Hühner und(3 Scheffel Roggen jährlichen Zinsen, sodann zu Sieglitz aufSchmidt's Gut in 40 alten Schock Zinsen und in den, Schenkrechtvon einen, Stäbchen Bier von jeglichen, Fasse und endlich zuStöben in 6 Scheffeln Weizen und Gerste, (2 Scheffeln Hafer und(3 neuen Groschen Zins dies Alles mit Frohnen und Freiheiten.

Der Gesammtbesitz von Hans und Oswald bestand also zuTümpling aus den beiden Rittersitzen, (94 Ulorgen Landes, 3 Ackerholz, 8 Acker weiden, 4 wiesen, 3 Acker Weinwachs und einen,Fischwasser, und in den sechzehn oben genannten Orten in den be-zeichneten Zinsen. Berglichen mit den, Besitz von (462 finden sich(abgesehen von den neuerworbenen (4 Ulorgen Land und 3 Ackerholz sowie von den, neugebauten zweiten Rittersitz) jetzt 2 weidenmehr und 2 wiesen weniger. Dieser Unterschied mag aber, ebensowie derjenige, an sich unbedeutende, welcher sich in den Zins-gefällen bemerkbar macht, aus Fehlern der Abschreiber beruhen.Außerdem besaßen Hans und Oswald gemeinschaftlich: die Rade-

von Tümpling. I.