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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
106
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auch also smbas niehir von vus vud vuscru erbiu zcu samptlehin zcu habenzcubcsiczeu vud zcu gcbrucheu in allcnuaße als obingeschriben stehit vud solichersamptlehin recht vud herkamen ist ane vnnßcr vuscr crbin nachkoincn vudmenniglichs intrag Widerrede vnd Hinderniß vngeuerlich. Lzu vrkunde diesenvnsern brine mit vnßerm hirangchangen Jugesigel versigelt. Gebin zcu tvymarvff Sanct Iohans tage clseollutiouis ^uuo clomini N°0000 ^uiuezus-AeKimotsrvio."

Wir ersehen zunächst aus diesem Lehnbriefe, daß von denfünf Brüdern der vierte, Titzel (20), Welchen: wir noch im Lehn-brief über Droitzen von: Jahre (HH5 begegnet waren, verstorbenwar, mit Hinterlassung eines Sohnes (33), der hier und späternicht genannt wird, also früh verstorben sein wird (und zwarzwischen (H33 und (H62). Die in dem Lehnbriefe noch genanntenBrüder Hans (22) und Lorenz (23) sind die Söhne Oswald's (st)und der Tatharina, also rechte Bettern der vier Brüder. Wirbegegnen ihnen nicht wieder.

Wir sahen oben bei Thith (III), den: Großvater der vor-genannten vier Brüder, daß er (ZHst von Friedrich den: Strengen,den: Großvater Wilhelm's III., außer mit Gütern in Pauscha,Wonnitz und jOosewitz, mit 3 Höfen, H Hufen und dem Holz miteinem Werth in Tümpling, mit 3 Burghufen (wansos oastrevsss)und (5 Höfen bei Tamburg, mit 2 Höfen unterhalb des SchlossesTamburg und mit 2 Weinbergen am Nuwesitz belehnt worden war.

(3stH wurde den Ehefrauen seiner Söhne Hans (8) undOswald (st) als Leibgedinge, außer Bauern in pauscha undWonnitz, ausgesetzt: 2 Wohnungen, HO Acker, 3 Wiesen, (H Ge-länge, 2 Büsche, die Hälfte des Weidenbuschs und die Fischweidein Tümpling, die Kelter in Tamburg und der Zehnte am Wein-berg Rodeberg.

(3st7 wird endlich der Ehefrau seines Neffen Hans ((2), desBogts zu Tamburg, auch eine Wohnung in Tümpling, der Zehnteam Weinberg Rodeberg und (H Schock Groschen Zahreszins an:Nuwesitz als Leibgedinge ausgesetzt.