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Erfurt der Landgraf den Vorsitz führte, den weißen Gerichtsstabin der Hand; er hatte zwölf Beisitzer oder Schöppen. Die Gerichts-bank war unter freiem Himmel mit Brettern eingefriedigt, so hoch,daß die Aöpfe von außen gesehen werden konnten. Nach demSchwabenspiegel sollte das Landding drei Mal im Jahr gehaltenwerden, jedes Mal dauerte es wenigstens eine Woche.
Allmählich, aber schon im p. Jahrhundert, machte das Land-ding den Hof- und Bezirksgerichten und den sich bildenden patri-monialgerichten, die Gottesurtheile und gerichtlichen Zweikämpfeden: Eide, den Zeugen und Geschworenen als Mittel der Beweis-führung Platz.
Für die Grafschaft Eamburg, welche zur Pflege Eisenberggehörte, galt als Obergericht das P83 von Ernst und Albert er-richtete Oberhofgericht zu Leipzig. Von der Eapitulation vonWittenberg, wo Eamburg an die Ernestiner kam, bis s603,
wo es an Altenburg fiel, suchte es sein Recht in oberster Instanzbei dem Hofgericht in Jena; von s603—I826 dann in Altenburgund von s326—s3?9 in Hildburghausen und Jena. Seit s3?9ist für die thüringischen Staaten das Oberlandesgericht zu Jenaeingesetzt.
Die patrimonial-Gerichtsbarkeit wurde im Jahre s3H9 auf-gehoben. —
Wir kehren zu Otto zurück. Im Jahre P02 bezeugt er amP.September mit seinem Bruder Hans, dem Vogt zu Eamburg,den Vertrag zwischen dem Aloster Pforte und dem Moritzkloster zuNaumburg, welchen wir bei Hans kennen lernen werden.
POP in dem Jahre, in welchem sein Bruder Euno nachGothland zog, finden wir Otto zum letzten Mal, und zwar ineiner Urkunde, welche Albrecht Lose, Hans Nhlstedt, Heinrich Boseund Johann peritz zu Halle ausgestellt haben und für welche sichu. a., an zweiter Steile, Otto von Tümpling „gesessen daselbst"