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dieser Rede gezcugniß so haben wir von Tumplik selbstschuldig unser Iusiegel,mit unsern Freunden, die diese Sühne gemacht haben, Herr Tunz von Bresenitz,Herr Vtto Spiegel, Herr Friedrich von der Moil, Herr lNerretich von Gleina,Ritter, ihre Insicgel an diesen Brief lassen hängen. Ries ist geschehen nachGottes Geburt Tausend Drei hundert in dem HS. Jahre an dem TageS. Michaelis (2I. September tZH6).
Das in der Urkunde vorkommende Zeitwort „theidingen"leitet sich ab von tuickinA, d. i. ckuAutlliuA, von cluA (Tag) undtbiuA (Gericht), mithin von einem Gericht, das an einem gewissenTage gehalten wurde. Teidingen heißt also: gerichtlich ver-handeln.
Aus vorstehender Urkunde geht hervor, daß zwischen Thithund seinen drei Brüdern einer- und der Stadt Naumburg anderseitsallerlei Wirren gewesen sind. Ulit dem Bischöfe selbst scheinensie nicht Fehde gehabt zu haben, da bei der Sühne-VerhandlungJohannes von Droitzen aus ihrer Seite zu finden ist. Die VesteSaaleck war, wie wir oben gesehen, zwei Jahre vor dieser Sühne-Verhandlung von den Schenken von Tautenburg an den Bischofverkauft worden und hatte dieser Johannes von Droitzen zu seinemVogt dort ernannt, welcher in den Fehden zwischen den: Adel undder Stadt Naumburg (und wohl auch mit dem Bischof), von wel-chen oben bei den Aufzeichnungen der Rathskämmsrei-Rechnungvon (IH8 die Rede war, bischöflicher Hauptmann war.
Wenn nun die vier Tümplinge (ZH6 ihren Frieden mit derStadt Naumburg der Art geschlossen hatten, daß sie sich fortanauf Seiten der Stadt gegen „Herren oder Freunde" stellen wollten,so scheinen sie zwei Jahre darauf das Verhältniß wieder umgekehrtzu haben, denn in der obigen einen Aufzeichnung der Raths-kämmerei-Rechnung erscheint wenigstens Thith in Verbindung mitUurtefrunt. Im folgenden Jahre teidingen aber Thith undTuno wiederum mit der Stadt Naumburg, wie sich dies auch ausder Rathskämmerei-Rechnung ergiebt.