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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
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Die Urkunde selbst lautet:

Wy Dyte . Tune . Tcke vnde Hence bruder genant von Tumplik. bekennenvffnlichen . vn wollen . daß es wissentlich ff Allen den dy disjen bris sen Hornoder lesen . daß wy mit rate . vnser Frunde . vine Alle den rverren . derda ist gcwest zussen den Achtbaren lnten . der stad von Nnemborg einthalb .vn vnder vnß Anderthalb . ist byrichtet rechte redelichen . vn ewicklichen .Also . daß wi vor genanten . Binder haben geswor . vn gelobet . vn geloben .daß . getrnwelichen . daß wy dy stad gemeinlichen . zu Nnemborg ßollen vnwollen . ere . vnde Forder an allen Dingen . vn an oren schaden niinerKome . Were auch daß ichein bete von Hern . odder vo Frundcn . an dyvon Nnembg . von dere sache vein qucme da wolde wy dar zu rite . vn soldespreche . den von Nnembg nebe man vnrecht . vnde wy haben deß vn mitvnß . eine rechte byrichtunge . vii an alle arge list eine sune vn dy sune habegeteidinged . vn gemacht. die gestrengen . vn di hauchen rittcr vnde man .er Btte Spigel er fritze von der moil . er Merretich von gleyna . vn Iohnßvo Druczin Foit zu Salecke . Dyßes ist geschen . in der Keinwerdckeit Iohnßvon muchele vnde conczen von rvinthusen . dy da zu dein mal ratesmcisternwarn . vn orre Kumpane . vn auch ander me . den man wol gloibe mac zuNnembg . zu dir rede geczucniß . so habe wy von Tnmplik selb schuldegen .vnse . ingesegel mit vnser frunde . dy . disse sune gemacht haben . er conczevon Bresenitz . er Gtte Spigel . er srederich von der moil . er Merretich vongleyna . ridere . ore Ingesegel an dissen bris lasen gehangen . Daß ist geschennach gotos gebord tusent druhundert . Indeme . xlvj iare an deine dage senteMichahels."

der Uebersetzuug lautet dieser Aühuebrief so:

Wir Dyte, Tone, Tcke und Henze, Brüder, genannt von Tnmplik, bekennenöffentlich und wollen, daß es wissentlich sei Allen denen, die diesen Brief sehen,hören oder lesen, daß wie init Rath unsrer Freunde um all' den Wirren, derda ist gewesen zwischen den achtbaren Leuten der Stadt von Naumburg einer-seits und unter uns andererseits, ist berichtigt recht, redlich und ewiglich, also,daß wir vorgenannten Brüder haben geschworen und gelobt, und gelobcir dasgetreulich, daß wir die Stadtgemeinde zu Nanmburg sollen und wollen ehrenund fördern an allen Dingen und an ihren Schaden nimmer kommen. Wäre(es) auch, daß irgend eine Bitte von Herren oder Freunden an die von Naum-burg von dieser Sache wegen käme, da wollen wir dazureiten und sollensprechen:Denen von Nanmburg (ver)übt man Unrecht." Und wir habendessen, und sie mit uns, eine rechte Berichtigung und ohne alle Arglist eineSühne, und die Sühne haben getheidingt und gemacht die gestrengen und diehohen Ritter und Mannen, Herr Btto Spiegel, Herr Fritze von der Moil,Herr Merretich von Gleina und Johannes von Droitzen, voigt zu Saaleck.Dies ist geschehen in der Gegenwart Johannes' von Mucheln und Tunzenvon Winthausen, die da zu dem Mal Rathsmeistcr waren, und ihre Kumpaneund anch Anderer mehr, denen man wohl glauben mag zu Naumburg. Zu