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„ein Ehrgefühl, eine Aufforderung zur Auszeichnung, ohne welche sich Jeder der„Vergessenheit und Nichtachtung ausgesetzt sah, welcher dafür weder Sinn noch„Gefühl hatte. Daher sagt Zimmermauu in seinem Werke über die Einsam-„keit Bd. Z S. sehr richtig: „„Geschichte alter Größe und alter Tugenden„wirket im Stillen immer außerordentlich ans die Gemüther, die Empfänglich-„kcit für solche Ideen und Gesinnungen haben."" „Bei Entstehung der Ritter-schaft" — fährt Graf Wartensleben fort — „ward die Herkunft von edlen„und verdienten Voreltern eine Bedingung, ohne welche man keinen Theil an„dieser Verbindung nehmen konnte. Es wurde vorausgesetzt, daß durch die„Erzeugung von berühmten Vorfahren auch die Pflicht entstehe, sich ihrer„würdig zu machen, und ihre erlangte Ehre fortzupflanzen. Die deshalb ge-gebenen Gesetze mögen anfangs so unvollkommen gewesen sei:?, als sie wollen,„so wirkton sie doch nach dein Sinne, der in ihnen lag, und die Geschichte stellt„uns davon sehr glänzende Beweise auf."
Ich konnte nicht besser meine Ansichten über jene Verhältnisse der Vor-zeit wiedergeben, als mit den Worten des Grafen Wartcnslebcn; sie dienenzu richtigen Erkennung, wenn der Tümplingschen Geschlechtsgeschichte eineReihe von Ahnentafeln beigcgcben werden wird, ohne deren Mittheilung einesolche Geschlechtsgeschichte nur mangelhaft sein würde.
Unter den eingereichten Tümplingschen Papieren befindet sich zuvördersteine geschlossene Abhandlung über die Geschichte des Geschlechtes von Tümplingaus dem Jahre t??z, welche sich vor andern derartigen Arbeiten aus jenerZeit durch eine gesunde verständige Sprache vortheilhaft auszeichnet. DerVerfasser ist Anton Christoph Seidcler, Pfarrer zu Noidschütz und Boblas.Es wäre nichts Auffallendes gewesen, wenn ein Pfarrer aus jener Zeit miteiner solchen Arbeit in einen unerquicklichen Bombast verfallen wäre und sichmit Sagen und Legenden bis in die Zeiten Uarl's des Großen verloren hätte.Zeideler hielt sich davon frei und blieb rein bei der Geschichte. Er widmeteseine Arbeit z) dem königl. preuß. General-Major Georg Wolf II. von Tümp-ling, Commandanten von pillan, 2) dem chursächs. Aammerherrn Ludwig Vttovon Tümpling, des Stifts zu Zeitz Aammerrath und des rothen AdlerordensRitter, z) dem königl. preuß. Major, Ritter des Brdens pour Is rusrits, CarlGottlob von Tümpling im Regiment des Erbprinzen von Braunschweig, q) den:Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn Christian Gottlob von Tümpling auf Tümpling,Blösien, Boblas und Ncidschlltz und 5) Carl Friedrich von Tümpling aufposcwitz und Aue. Des Verfassers Vorrede kann von unbefangenen Vorurtheils-freien noch heute gelesen werden und mag aus dem Grunde als eine Einlei-tung unverkürzt hier folgen: —
Wir erfahren aus dieser Vorrede zugleich, wie es den Herren vom Adeldamals Pflicht gewesen ist, ja nothwendig, sich um ihre Ahnen zu bekümmern,da ohne einen solchen Nachweis der Eintritt in gewisse Grden und Bencfizicnfür sie unmöglich war. (Dies gilt zum Theil auch noch heute, und spricht manin dieser Beziehung von „stiftsbercchtigtem" und „nichtstiftsbcrechtigtcm" Adel.Ein und dieselbe altadliche Familie kann Mitglieder beider Gattungen unter