zo Des fünfften Vuchs (üsy. II.
unoestrafft bleibt, so wird hierdurch denen Todtichlägern und Vergiffcungendieser armseligen Gefangenen Tbür und Thor geöffnet.
Die Herren lassen ihre Sclaven, um des geringsten Versehens willen,prügeln, oder ihnen die kslsca geben. Diese ist ein Stua Holtz, vieroder Schuh lang , und an zweyen Orten eingechnitten, wordurch derarme Sclav den Russen auf die Erde mit gebundenen Armen le»g.r. damit er die Fusse mcht zurüss ziehen könne. Zn dieser dolimr holtenzween Sclaven jeder ein Ende der i'zlsca, welche sse in die Höhe heben, mir»lerwette ein anderer Sclav ein Stück von einem Strick, einen Farremchwantz,oder einen Prügel nimmt, und aus allen seinem Krafften auf die Fußoblendes leidenden Sclaven zuschlagt. Wann aber dieser Sclav, welcher schlagt,heucheln will, und die Streiche nicht starck anbringet, so muß er eben dieseStraffe ausstehen. Die Schlage sind an keine gewisse Zahl gebunden; ins»gemein aber sind es funffzig, achtzig, hundert, hundert und funffzig. Wannsich aber dieselbe bis auf zwey hundert erstrecken, so ist die Fußsohle des Leiden»den dergestalt gequetschet, daß man dieselbe aufffchneidcn, und das Blut her»aus lassen muß, woran er dann unsäglichen Schmertzen ausstehet, also, daßer etliche Tage lang weder gehen noch stehen kam Wann man abcv diesesAussschneiden unterlasset, so schlaget der kalte Brandt dazu, und muß derMensch sterben.
Diejenige, denen man vier oder sünff hundert Streiche giebt, sterbeninsgemein aus Mattigkeit mitten in währender Straffe. Wann sie zu derArbeit sollen , werden sie früh osst alko angerussen : 5 irlli cs»l, a baff, cs-N2Ü2, das ist: Sehet auf, ihr Hunde! herab,ihr nichtswerthes Gesinde!
V.
Von dem Königreiche
As Aottlssreich) Thmns, l->c. l'uncr-mvm ,ist in der Gegend,
wo vorzeiten das kleine und die Stadt Carthago gewesen. Ge»gen Morgen grantzct es an das Königreich i-ipuli, gegen Abend angegen Mit mg an den Berg ücl-15, oder , und gegen Mitternacht
an das mittelländische Meer, auf weichem die Einwohner Seerauberey zutreiben pstegen. D>e vornehmsten Flüjle sind: ^uzgilbachz,-, l^Zrillz, kle-oder Die Lange w rd aus l v. die Breite aus?o.Mei»len gerechnet. Hierzu gehören 8.Provintzen: Alslsbuni5, ^olerra. iZikerra.XlcliecilA, oder Fcschica, 5ustl, L-'irvZN, welche alle unter der
Oberherrschafft von 'rbunis stehen. Vorzeiten hatte dieses Land stinen eige»ncn ^önig, von welchen der bekannteste t^ule/ ^stem war, welcher von dem