Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
609
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Kayserlichen Authorität in dein vereinigten Willen gesamterBürgerschaft bestehet, dass, sage ich, sie das Opfer einer willkiihrigenEigenmacht, und Unterthanen deren der Regierung vorstehendenPersonen werden.

Es ist also nieine erste Pflicht gewesen, bey vorhandenerGefahr und höchst verwirrten Zustand der Stadt, meinenMitbürgeren das nüthige Licht zu ihrer und ihren VorrechtenRettung zu geben.

Und gleichwie die Erfüllung solcher Pflicht kein Laster-, nochweniger aber die von mir vorgebragte Wahrheit eine Frevelthatist, dass neinlich Kayserl. Majestät Allerhöchste Autliorität, beyAllerhöchst wessen Abgang in hiesiger Reichs-Stadt, alle Regierung

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und Regierungs-Handlungen ungültig, nichtig, eigenmächtig,verwegen, und vor die gemeinschaftliche Bürger-schaft unverbindlich seynd, verspottet, entkräftet, undgäntzlich ausser Augen gesetzet worden;

Als ist die von anuiasslichen inqualifieirten Bürgermeisterund Rath, und also nur allein von privat Bürgeren ungründlichund ohnmächtig verfügte Excitation des Fisci für mich um dieinjuriöser und strafbarer.

Ich halte mir dahero die- einer solch- ofentlichen Ehr-Verletzung gemessene Gnugthuung sowohl contra praetenseExcitant.es als praetensum Excitatum ausdrücklich bevor ; und daman so weit davon entfernet ist das bisherige Unweesen abzuhelfen,dass man vielmehr solches mit ferneren Verwirrungen, fort Nullitätenmit Nullitäten immer anzuhäufen sich nicht entsehet, ja jetzt gardie Bürgerschaft als wiirckliche wahre Unterthanen zum Still-schweigen durch öffentliche Misbräuchung des nicht zustehendenMacht-Armbs, somit zwingen wilt, die Ausführung der fernerendespotischen Absichten blind zuzusehen ;

So finde mich genöthigt, hierüber dem Allerhöchst-Kayserl-Reichs Fisco diese- so leicht nicht erhörte- strafwürdigste Vorgängezu denuntiiren, damit dieser Necessaria wider die wahre Frevelerveranlasse.

Ich inhaerire dahero nach als vor meiner vorigen Protestationund Widersprechung aller vorgenohmenen- und noch fernervorzunehmenden ungültigen Handlungen.

Euch Hn Notarium dienstlich ersuchend, diese meineinhaerirliche Protestation und Widersprechung wohl zu notiren-,selbige dem erstem Stadt-Secretario testato zu insinuiren, und michfür die Gebühr ab seiner Verrichtung zu instrumentiren.

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