Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
608
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hätte, so mögten sie, der gegenwärtigen Lage und Bedenck-lichkeit nach, ihrem ehemaligen Petito für jetzo weitern i e h t inh a er i r en etc.

Das in Originali zurück gestelte Decret ist oline Widerredeangenehmen- und aus der wohl ausgedruckten Entkeimung derRegierungs-Gilltigkeit kein Verbrechen gemachet worden.

Auf Ihrer Churfürstl. Durchlaucht zuPfalb gnädigst besondernHefelch, hat der von Höchst-Deroselben gnädigst angestellte HerrVogt-Major öffent- und schriftlich erkläret:

Dass gleichwie Höchst-Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Pfaltzdie im Jahr 17(59 vorgegangene Bürgermeister-Wahl fürGesetz-widrig und mithin für null und nichtiganseheten, also ein jeder unschwer ermessen könte, wie wenigiliiue (Herrn Vogt-Majom) erlaubet wäre, die dabey als Bürger- meistere an masslich ausgesetzte in solcher Eigen-schaft zum Vogt-Gedinge einladen zu lassen.

Dieses hat man wiederum obenhin angehöret; inzwischen istdas Vogt-Geding schon zum fünftenmahl unterbliebeil, und derJustitz Administration, zum schmertzlichsten Schaden gesamterBürgerschaft, schier zwey Jahr lang verzögeret und behindertworden.

Hätten nun anniass liehe Bürgermeistere und Rath dargegendie Wahrheit und Existent:/, des von gleich anmnsslichem FisealischenAuwald gewagten, oben angeführten, Vorbringens:

Dass Allerhöchst Ihro Kayserl Majestät die vorgenohmeneContirination (diese so weise Vorsehung) vielmehr aller-gnädig-st begnehmiget hätten,anweisen können, oder in der That. angewiesen, so wäre diegeheiligte Justitz in ihrem Lauf nicht so lange Zeit gehemmet-, ichaber nicht veranlasset worden, die illegalität und Inqualificationderen anmasslichen Bürgermeisteren und Rath, und die darabentstandene- und in der Zukunft zu befürchtende harte Folgenanzuzeigen.

Jeder Bürger ist sich seine Selbst-Erhaltung schuldig, er istauch verbunden, auf die Erhaltung seiner Mitbürger das Aug zuhaben, dann scheitert diese: so ist die seinige dem Schiffbruchnahe; solche allgemeine Bürgerliche Erhaltung beruhet aber alleinigauf denen Grund-Gesätzen; werden diese einmal untergraben undumgestossen; so fallet das gemeinschaftliche Wohl und Gliick-seeligkeit aller Bürger über den Haufen, und haben alsdann alleund jede, welche zum Staat und Republique gehören, zu befahren,dass, da sie bey ungekräncktern Bestand deren Grund-Gesätzen nurUnterthanen der obersten Gewalt seynd, welche unter Allerhöchst