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„denen F u nd a m e n ta 1 - G e sä t zen, nicht länger con-„tinuiren können, und da nun noch keine neue erwählet„worden, unter der dasigen zahlreichen und in vielen tausend„Köpfen beslehcuden Bürgerschaft hey Abgang zeitlicher Herren„Bürgermeisterei!, welchen die Besorgung der täglichen vielfachen„Vorfällen hauptsachlich incumbiret, gar leichtlic-h die grösste„Confusion und völlige Zerrüttung des bisherigen löblichen Stadt„sistematis entstehen dürfte.
Dieser eigenen vorherigen Geständnüss gibt neue Kraft, undbefestiget, was von anmasslieh-würcklich-illegalen Bürgermeisterei!und Rath am 20ten Junii vorigen Jahrs, als dem Vorabend ersterungültig- andern Tags gehaltenen Wahl, bey des Königs von PreussenMajestät, zur Verbittung der von Allerhöchst-selben allergnädigstangebottenen Allerhöchsten Vermittelung zu gütlicher Bey legungder zwischen Seiner Ohurftirstl. Durchlaucht zu Pfaltz und hiesigenStadt noch schwebenden Irrungen allerunterthäuigst und mitfolgenden Ausdrückungen erkläret worden.
„Euerer Köuigl. Majestät kan es nicht unbekannt seyn, dass,„gleichwie wir der Kayserl. freyen Reichs-Stadt-Aachen die„E i gen t h u m s h e r r e 11 nicht seyn d, sondern darüber uns„nur die Administration, und zwarn auf eine gantz„kur tze 1 i 111 iti 11e Zeit, anvertrauet w orden, also es in„unserer Gewalt nicht seye, über die Städtische Gerechtsamen uns„in einige verbindliche Tractalen einzulassen, etc. ....
Solchen Rechts-beständigen und gleich einem Felsenunumstossliehen Beweisthümeren und Ueberzeugungen der hervor-glanlzeiiden Wahrheit, setzet dar-von Bürgermeister und Werck-
meisteren geschworen werdende Aeydt den Siegel bey Jener
deren Bürgermeisteren führet ausdrücklich im Mund:
Ihr sollet dies Jahr dieses Königlichen Stuhls und freyen„Reichs-Stadt Aachen Bürgermeister- und einem Edlen Rath,„gesamter Bürgerschaft und Gemeinden treu und„hold sein. etc.
Der Aeyd deren Werckmeisteren enthaltet:
„Ihr sollt fortan zu Behuef der Stadt und gemeinen Bürger,„Eingesessen und Untersassen von Aachen sicheren und geloben,„den Bürgermeisterei! in ihre Händen- und darnach zu Gott„schweren, der Stadt und dem Rath des Königlichen Stuhls von„Aachen nun fortan allezeit hold und getreu zu seyn, ihr bestes zu„hüten, und arges zu warnen, auf allen Enden und Steden, da ihr„inimermehr könnet und mögt, fort dem vorgemelteu Rath allezeit„gehorsam und n ec h stk 0 in 111 end e 11 Ja h r 1 a n g. Werckmeisler