Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
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denen F u nd a m e n ta 1 - G e t zen, nicht länger con-tinuiren können, und da nun noch keine neue erwähletworden, unter der dasigen zahlreichen und in vielen tausendKöpfen beslehcuden Bürgerschaft hey Abgang zeitlicher HerrenBürgermeisterei!, welchen die Besorgung der täglichen vielfachenVorfällen hauptsachlich incumbiret, gar leichtlic-h die grössteConfusion und völlige Zerrüttung des bisherigen löblichen Stadtsistematis entstehen dürfte.

Dieser eigenen vorherigen Geständnüss gibt neue Kraft, undbefestiget, was von anmasslieh-würcklich-illegalen Bürgermeisterei!und Rath am 20ten Junii vorigen Jahrs, als dem Vorabend ersterungültig- andern Tags gehaltenen Wahl, bey des Königs von PreussenMajestät, zur Verbittung der von Allerhöchst-selben allergnädigstangebottenen Allerhöchsten Vermittelung zu gütlicher Bey legungder zwischen Seiner Ohurftirstl. Durchlaucht zu Pfaltz und hiesigenStadt noch schwebenden Irrungen allerunterthäuigst und mitfolgenden Ausdrückungen erkläret worden.

Euerer Köuigl. Majestät kan es nicht unbekannt seyn, dass,gleichwie wir der Kayserl. freyen Reichs-Stadt-Aachen dieE i gen t h u m s h e r r e 11 nicht seyn d, sondern darüber unsnur die Administration, und zwarn auf eine gantzkur tze 1 i 111 iti 11e Zeit, anvertrauet w orden, also es inunserer Gewalt nicht seye, über die Städtische Gerechtsamen unsin einige verbindliche Tractalen einzulassen, etc. ....

Solchen Rechts-beständigen und gleich einem Felsenunumstossliehen Beweisthümeren und Ueberzeugungen der hervor-glanlzeiiden Wahrheit, setzet dar-von Bürgermeister und Werck-

meisteren geschworen werdende Aeydt den Siegel bey Jener

deren Bürgermeisteren führet ausdrücklich im Mund:

Ihr sollet dies Jahr dieses Königlichen Stuhls und freyenReichs-Stadt Aachen Bürgermeister- und einem Edlen Rath,gesamter Bürgerschaft und Gemeinden treu undhold sein. etc.

Der Aeyd deren Werckmeisteren enthaltet:

Ihr sollt fortan zu Behuef der Stadt und gemeinen Bürger,Eingesessen und Untersassen von Aachen sicheren und geloben,den Bürgermeisterei! in ihre Händen- und darnach zu Gottschweren, der Stadt und dem Rath des Königlichen Stuhls vonAachen nun fortan allezeit hold und getreu zu seyn, ihr bestes zuhüten, und arges zu warnen, auf allen Enden und Steden, da ihrinimermehr könnet und mögt, fort dem vorgemelteu Rath allezeitgehorsam und n ec h stk 0 in 111 end e 11 Ja h r 1 a n g. Werckmeisler