Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
596
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Unserni Kayserlicheu Gebott nlles .seines Inhalts allergehorsamstgelebet worden seyn, wo nicht, alsdann zu sehen und zu hören,da.ss du um Ungehorsams willen in die obengedachte Poen gefallenseyest, mit Urthel und Recht zu sprechen, zu erkennen, und zuerklären, oder aber erheblich beständige Ursachen, ob du einigehättest, warum sothane Erklärung nicht geschehen solle, dargegenin Rechten vorzubringen, und endlichen Entscheids und Erkantnussdarüber zu gewarten.

Wann du nun kommest und erscheinest, alsdann, also odernicht, so wird nichts desto weniger auf des gehorsamen Theils oderdessen Auwalds allerunterthänigstes Anlangen und Bitten mitgemelt-er Erkantnuss und Erklärung auch anderen hierinnen fernerin Rechten verfahren, gehandlet, und procedi'ret werden, wie siclidas seiner Ordnung nach eignet und gebühret, darnach hast dudich allergehorsamst zu richten.

Geben zu Wien den eilften Januarii Anno siebenzehnIi undert ein und sie benzig Unseres Reichs im siebenden.

Joseph m. p.

A 11 e r g n ä d i g s t e s K a y s e r 1 i e h e s R e s c r i p t.

Joseph der Andere von Gottes Gnaden erwehlter RömischerKayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zuJerusalem König, Mit-Regent und Erb Thronfolger der KönigreicheHungarn und Böhmen, Erz-Herzog zu Oesterreich, Herzog zuBurgund und Lothringen, Gross Herzog zu Toscana etc. etc.

Ehrsame liebe Getreue! Naehdeme auf euer wegen desPeter Strauchs von dem gegen ihn angestellten fiscalischen Processan Unser Kayserl: Cammer Gericht genommenen Absprungsallerunterthänigst eingereichte Klage Unser Kays. MandatumInhibitorium anheut erkannt worden.

Als habt ihr sothanen Process gegen den Lupe traten fort-zusetzen, Euch hieran durch niemand irre machen zu lassen, auchallenfals in .Contumaciam zu verfahren, und das seiner Zeit abImpartialibus eingehende Urthel zu publiciren. Und wir verbleibenEuch übrigens mit Kayserl. Gnaden gewogen.

Geben zu Wien den eilften Januarii Anno siebenzehn hundertein und siebenzig, Unseres Reichs im siebenden.

Joseph m. p.

vt II Fürst Colloredo. m. p.Ad Mandatum Sac Caes.Majestätis propriumJohann Georg Keizer in. p.