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Einschränkung seiner Reichs-Städ tischen Freyheil, ihme zügemuthet,die Wahl neuer Bürgermeister (jedoch mit der bedenklichen Ausnahm)vorzunehmen, dass die bis hiehin gewesene Bürgermeister aus-geschlossen seyen, und keiner der Syndicorum geweidet, werdensollte. Gleichwie aber ein zeitlicher Stadt. Rath niemals zuverantworten sich getrauet hätte, ihr freyes Wahl-Recht auf eineso praejudicirliche Weise einschränken zu lassen, so habe er untermein und zwanzigsten Martii Siebenzehn hundert neun und sechzigbeschlossen, dass alle Wahlen bis zur Erhaltung vorherig ReichsStädtischer Freyheit verschoben, und jeder bis dahin in Suo Officiobestätiget bleiben sollte. Um nun alle Vorsorge zu gebrauchenhaben impetrantischer Magistrat sub praesentato achten Juniisiebenzehn hundert neun und sechzig zum iibertluss nun Allergnii-digste Bestättigung sothanen Rat-lischlusses bey Unserm KayserlichenReichs-Hof-Rath allerunterthänigst angerufen, worüber an Unsunterm zehnden besagten Monats und Jahrs ein Gutachten, sofortauf die sub praesentato ersten Julii darauf geschehene Anzeigedns am siebenzehnden Junii erfolgten Auszug der ChurpfälzischenTrouppen noch unter dem nemlichen Dato ein annexum zumvorherigen Gutachten erkannt, auch erstattet worden. Darauf seyenun die vorhin Suspendirte Rathsglieder Wahl würklich vorge-nommen, und einhellig zwar noch in tempore opportune dergestaltvollstrecket worden, dass die ganze Regierungs-Form unterwiederholten Erwehlung des Bürgermeisters Kalir in ihremvollständigen Gelaiss wieder hergestellet seye, welches dann sofortimpetrantischer Magistrat bey Unserm Kayserlichen Reichs-Hof-Rat Iisub praesentato vierten Julii siebenzehn hundert neun und sechzigallerunterthänigst angezeiget habe, mit Bitte solche Anzeige ad Actazu nehmen. Nichts desto weniger hättest du dich unterstanden,erst eilt Monath nach Erlassung vorbesagten Raths-Schlusses untermvierzehnden Februarii siebenzehn hundert siebenzig wider solcheneine höchst gefährliche Protestation in offenen Druck ausgehen zulassen, und selbige unter dem zur Empörung ohne dies geneigtengemeinen Mann nicht ohne höchste Verunglimpf- und Schmälerungdes impetrautischen Magistrats ungescheuet auszustreuen zur Rettungseiner Ehre und Ansehens habe sich nun Magistrate bemüssigelgefunden, sothane vermessene Protestation dem scalischen Amtezur Verrichtung des nöthigen zuzustellen, woauf dann, als derliscalische Anwakl den Antrag an seine Behörde übergeben, dudich aufs neue erfrechet habest, eine fernerweite sogenannte inhaesivProtestation abermal im Druck und unter dem gemeinen Wesenausgehen zu lassen. Als aber das Fisealisehe Amt kurz darnacheine Wiederlegung überreichet, mithin du dich auf einmal in die