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Vermögen in solidum bevor. Da sie unterdessen glauben können,dass En. Er. Rath mittels des Bescheides vom 28. April nur fürdie Zunft habe verordnen, nicht aber denen Renionstranten, soad Norman) des alten Herkommens in prineipio Tituli behandletund aufgenommen worden sind, mithin auch in der Folge andersnicht behandlet werden können, ihre wol erworbene Gerechtsamehaben schmälern oder untergraben wollen.
So bitten En En. Rath die unterschriebenen Renionstrantenvorsorglich und unterdienstlich, Hochderselbe geruhe grossgünstigst,den Bescheid vom 28. April dahin zu erläutern, dass dieser nurfür die Zukunft gelten möge, nicht aber uns Renionstranten unserunterm 18. Aprilis ad Norniam des alten Herkommens erworbenesRecht habe benehmen wollen, mithin in Rücksicht unser dieherkömmlichen sechs Wochen von Tage zu Tage nach der altenObservanz, nicht aber von Minute zu Minute zu berechnen seyen,sin secus etc. Darüber
A n1a g Ziffer 1.
Im Jahre nach Christi Geburt siebenzehn hundert achtig sechs,den achtzehnten April, haben wir Endes gefertigte Notarii unsauf Ersuchen Johann, Anton und Wilhelm Schwarz, fort l'eterJoseph Dedey des Abends etwa zwischen acht und neun Uhr zuHaus ab- und bei Sr. Decker aufm Markt hieselbst anwesendenGreven der löblichen Schusterzunft N. Hahn verfüget, und vondemselben in Zu- und Ueberstand der Requirenten um Roll- undRechts-massig das Meisterrecht zu erwerben, die Anschreibunggesonnen, und auf erhaltene Antwort, dass er liunmehro in derGesellschaft, und es ihm also ungelegen wäre, unserm und respectiveunserer Requirenten Begehren zu deferiren, wider dieses Roll undltechts-widrige Verfahreu nicht nur feyerlichst protestirt, sondernauch die Requirentes als wirklich angeschrieben, mithin von diesemTage als angemeldet, folglich als zum Stimmen berechtigteMitmeistergehalten und uns allen Regress tarn ratione Damni, quam Interessewegen verweigerter Justitz wider ihn Greven ausdrücklichvorbehalten.
Welehemnach, und eodem wir uns auf ferneres ErsuchenJoseph Rheinberg, Joseph Rübben, Gerhard Erdwey, Franz Rheinbergund Anton Decker ebenniässig, und zwarn Glocke halb eilf, zuobgesagtem nämlichen Ende, als dieser Greve Hahn eben nachHause gekommen, und die Zimmerfenstern annoch von dembrennenden Lichte erleuchtet waren, in Zu- und Ueberstand itzt-gemeldeter Requirenten zu desselben Behausung erhoben; undnachdem wir des allingen Anklopfens auf dieHausthüre ungehindert