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1733 den 28ten September verordnet, den Vieh- undSchweinsmarkt vom Kaaks-Hof zum Tempel-Herren-Graben beimAusgang der Eilf-Scborenstein zu verlegen.
1 7 54 den löten November. Keine Glasfenster im Reichdurch einen Fremden machen zu lassen, widrigen Falles der Werthder Fenster dem Glaser-Handwerk durch den Übertreter zur Strafeersetzt werden solle.
Den 14 ten December. Den Beckern und Brandeweins-Brennern im Reich bei 3 ggl Strafe geboten, Kein Bund Holz,die gewiss vom Landgraben und Particulär-Heeken gestohlen worden,zu kaufen, sondern anzuhalten, auch bei der nämlichen Strafe allenUnterthanen aufgegeben, keine Leim- oder Sand-Löcher an gemeinenWegen oder auf Privat-Gründen zu öffnen.