Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
349
Einzelbild herunterladen
 

349

beide Grafen von N. und N. zu der Zeit, die wohlbekennt waren, 1769wie aueli die Sperberen, die man wohl mit Namen durfte nennen, "» Mertz.welche mitt ihre Gesellen die Stadt Aach Verräther waren undganz gern gesehen hätten, dass die Stadt ihre alte und liebe Freiheithätte beraubt worden, drumb dieselbe anders nichts tbäten als nurdem Vogt von Ghijr immer in die Ohren liegen, nur zu treiben aufeine verrähterische Art und passionirte Mekelerey alles um und umzu werfen, damit das unrühiche Gesindel nur ihren Willen habenkönnte, andere Regierung zu haben, damit sie vermeinten auf zustehen welches anders nit hätte kunnen sein, dan disjährige Ilr.Bürgermeisteren nemlich Hr. Chorus, Ilr. Kühr und Hr. von Riebterich,welche die unruhige Partei gerne hätten aus den Weg geräumt,aber anders nitt, (:wiewohl sie oft vorhin geruht hal ten,:) nicht habenzwingen können als auf solche Manier, darumb ist dieses schonein halbes Jahr zum Voraus auf ein gewisses Haus nemlich aufBreil in beisamm seinde ihrer 18 Persoonen verabret worden,die Stadt auf solche Art zu überfallen, damit sie ihr Spiel machenkonnten, hatten aber anders kein Ursach, als nur die schlechteeinfältig Artikulen, welche der Meyer vorgab dass ihre Durch],zu Pfaltz dardurch wäre an sein habende Gerechtsame wäreeingegriffen worden, welche dan darzu hätte veranlasst ein solcheExecution zuzulassen.

Deshalben hat der Clinrf. samt seine Räthe gröblich gefehlet cimrpfaizeine Statt da er nichts Uber zu richten hat, und die auch aussernmiercTcri-seine Jurisdiction und eine kaiserl. freye Reichsstadt ist auf solche ^eumach-'Weis zu verfahren, das ist unerlaubt und dieses mit 2400 Mannsolche gewalthatig anzugreifen, sonder dem Kayser zu erkennen Execution

öo" j verfahren.

aus eigen Macht und das von ein Schirmherr.

Wan auch Magistrat hätte wider ihro Durehl zu Pfaltz gefehletund grob gefehlet, so liatt er doch von sich selber kein Machtnoch Recht die Stadt Aach eigenmächtig zu strafen, sonderen dasstund dem Kaiser zu zuthun nach Befindung der Sachen. AKo istin dem Punkt gröblich wider die Reichsgesetz gefehlt.

Doch der Churfürst wüste von das ganze Werk nichts abwie es damit beschallen war, sonderen dieses ist allein durch dieDüsseldorfer Regierung angestellt worden, und durch etliche gottloseStadtverrähter. Sie haben vermeinet mit diesen Uberfall alles inVerwirrung zu bringen umb ihre böse Passionen kunnen zuvollbringen und alles überbaut zu werfen, das sie hatten könnenthun avas sie wollten. Aber es ist durch Gottes Vorsehung andersausgeschlagen und haben nur grossen Schimpf und Schaden, welchesso lang die Sladt steht ihnen wird nachgedacht werden und solcheVerrüder die wären werth, das man sie aus die Stadt ewig thäte