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bindern, gerade dessen Nothwendigkeit und dergleichen Schlüssezu einer Zeit erlassen, wo der Magistrat und Rath gegen Mordund Todt sich retten und zurückhalten musste, wo allso die Fac-tion das Alleinwort hatte, ist eine von selbst redende Probe, dassdie, welche den Erlass dieser Schlüsse befördert haben, just dieHäupter des aufgewiegelten Pöbels seyen.
§ 61.
Dergleichen Schlüsse, die den Rebellionsgeist selbst zum Ur-heber und Verfasser haben, mögen sodann von gar keiner Wlir-kung seyn; das begriffen die Anführer auch von Selbsten wohl,daher alle, die ihrer Faction immer einverleibt waren, auf man-cherley Kunstgriffe verfielen, wie sie einen Ruhestand in Aachenerdichten, und mit Scheindokumenten belegen könnten, um we-nigstens von dieser Seite eine höhere Macht, wobey die Schand-thaten nicht ungerügt bleiben könnten, sicli und ihre Pöbelbande,woraus hunderte die Bosheiten ihrer Anstifter am Ende selbst ver-rathen dürften, frey und sicher zu stellen.
§ 62.
Da sie in allen Fächern ihre Anhänger hatten, so war ihnenein leichtes, dergleichen Schein-Documenta aufzubringen auch so-gar einige, denen gewissermassen ein gerichtliches Ansehen mehrereScheinbarkeit zulegen könnte. So hatten sie am städtischen Schöffen-stuhle ihre Anhänger und Busenfreunde, Lonneux der erste Aus-stich der Rebellen, ist selbst ein Schöffen, und mögte unter seinenCollegen leicht so viele Anhängigkeit haben, dass von hieraus einZeugnis des Ruhestandes erschlichen werden konnte. Sie erschlichenes würklich, aber wie und von wem? Auf den Namen des ganzenSchöffenstuhls unterm 1. Julius laut Anlage Ziffer 62, und dennochwaren an diesem Tage, woran die gerichtliche Realisationen ebenvor sich gingen blos 4 Schößen obhanden laut Anlage Ziffer 63.Obgleich an dergleichen Tägen aus dem bekanntlich von 14 Schöffenbesetzten Schöffenstuhle wenigstens deren sieben zugegen sein müs-sen. Diese waren die Schöffen von Garzweiler, Schwager des Ni-elasen Leers und des Inquisiten Niclasen Brammerz (vide § 1) —der Schöffen von Braumann, ein eifriger Anhänger des Schöffenvon Lonneux und in der Faction unmittelbar selbst und durchausverwickelt, — der Schöffen De Witte, ein Anvei wandter des SchöffenLonneux und, wo nicht selbst betheiligt, wenigstens der Bruderdes an der Beschwerden-Sammlung, welche die erste Anlage zudem Aufruhr war, voran rubricirten Frhr. De Witte, und endlichder Schöffen von Broich, ein Verwandter und Busenfreund undbekanntlich der Widerhall des Schöffen De Witte. Was kann dem-nach ein so beschaffenes Zeugnis, quod pax lma Julii redierit für