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§ 25.
Aus allen diesen entsetzlichsten Begebenheiten, welche dieerwehnte Anlage deutlich beschreibet, mag man sicli der Erwäh-nung des besonderen Umstandes hierbei nicht enthalten, wie manselbst auf die Person des regierenden Bürgermeisters Dauven amFrohnleichnamsfeste auf öffentlicher Strasse gewütet: Ein sicheierFalkenburg — dieser von Loneux et Consortes in Solde genom-mene oberste Anführer des liederlichsten Pöbels, wenn irgend einePrügel-Expedition und Mordgeschichte zu begehen war — dieserSchaum stellte sich gleich nach der Frohnleichnams-Prozessionwelcher der erwehnte Bürgermeister beiwohnte, und amtsgemftssbeiwohnen musste, auf offener Strasse vor ihm in Begleitung seinesuntergeordneten Pöbellieeres, und dörfte ihn für einen Seelen-Ver-käufer, Stadtverrät her, Schelm u. s. f. aus voller Kehle verschreien.Es Avar des erwehnten Bürgermeisters einziges Glück, dass eineMenge rechtschaffener Männer, die der Prozession zugleich mitbeigewohnt hatten, eben in der Nähe waren, und dem Sehand-haufen eine Art Widerstands befürchten Hessen, widrigen Fallshätte derselbe bereits damals einer Ueberstürmung und mörde-rischen Zurichtung nicht ausweichen können.
§ 26.
Die Versammlung der Krämer-Zunft,, Avelcbe die zahlreichsteist, und aus mehr dann 1000 Köpfen bestehet, war bis auf dieallerhöchste Stufe stürmisch, die von der Faction des Schöffen Lo-neux et Consorten erschienen dabei mit schweren Stöcken, Pisto-len, und dergleichen Mord-Instrumenten bewafnet, da sie sahen,dass sie durch die Mehrheit der Stimmen schlechterdings nicht sie-gen würden, so suchten sie die Oberhand durch die schreckbaresteGewaltthaten zu erzwingen.
§ 27.
Der Stadtrath hatte zur Handhabung der Ruhe und Ordnungund zur Abwendung aller fast vorausgesehenen Gewaltthaten einCommando städtischer Soldaten zu dem Zunfts- und Wahlorte hin-beordert, auch dahin einen Deputat in der Person des städtischenProcuratoris und Notarii Degrass um die Stimmen mit aller Ge-nauigkeit aufzumerken ernannt und abgeordnet. Aber die An-führer waren abgerichtet und entschlossen, sich allem zu widersetzen,sie schlugen in dem Zunftszimmer mörderisch auf diejenigen, diesich für magistratisch Gesinnte ansahen, viele zogen ihre Schiess-gewehren aus, hielten sie den ansehnlichsten Zunftsgliedern, garden Magistrats- und Raths-Personen, die sich dabei als Mitgliederder Zunft einfanden vor der Brust, nöthigten diese, die zeitlichenGreven und Vorsteher, den Deputat, den städtischen Adjudanten