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1 (1890)
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licli in den unbändigsten Verspottungen und nicht selten mit An-und Ueberfallen der rechtschaffenen Bürger endigte.

§ 19.

Der Rath versuchte mancherley und alle Mittelen die Ihmmöglich waren, dem Unwesen zu steuren, er erlies unter anderendie Verordnung vom 21ten April des Jahrs 1786 1 ) in der AnlageZiffer 18, aber es gebrach ihm an die nötige Gewalt sein Ansehengeltend zu machen, seine Drohungen wurden durch den zahlreichenfantastischen Haufen unnütz gemacht, und seine Befehle warender Ausgelassenheit des Pöbels Preis gegeben, der zum Zeichen,wie gering schätzig Ihm dieselbe waren, sie öffentlich verhöhnendurfte.

§ 20.

Nup nahete die Zeit, dass die Hälfte des Raths und derGeschickten abgehen mithin vorläufig ersetzt werden sollten.Zu dieser Ersetzung hat jede Znnftsgaffel das Recht, aus ihrenMittel acht Personen aus welchen der Rath mit den Geschicktenebensoviele herausnimmt, als aus selbigen Rath und Geschicktenabgehen werden 2 ). Hierbey ist zu bemerken, dass die Bürger-schaft sich in 14 Zunftsgaffelen theilet, deren Jede zwey Gliederim ordentlichen Rathe und sodann 6 Glieder unter die Geschicktehat, welche Geschickte eigentlich keine Rathsglieder sind, sondernnur in gar wenigen und in den Stadtgrundgesätzen namentlichausgedruckten Fällen dem Rath beigezogen werden, und folglichdie Bürgerschaft representiren. Uebrigens gehören zu den ordent-lichen Rath nebst den zweien Glieder aus jeder der 14 Zunfts-gaffelen, annoch ferner abgestandene Burgermeister, ein Rentmeister,zwey Weinmeister, zwey Baumeister und sechs Neumänner, welchein dem ordentlichen Rath gleich andere Rathsglieder ihro Votaviritim abgeben, hingegen in den Fällen wo die Geschickte zu demordentlichen Rathe hintreten und zugleich curiatim votiret wird,eine besondere Curiatn oder Zunftsgaffel ausmachen, sodass alsdann15 Zunftsgaffelen betrachtet werden.

§ 21.

Versammelt sich der eigentliche Rath und zugleich mit die-sem die Geschickte, so wird diese ganze Versammlung nach derin Aachen gebräuchlichen Sprache der grosse Rath genannt, dahin-gegen wenn der eigentliche Rath allein und ohne die Geschickten gleich in jeder Woche einmal'zu geschehen pflegt zusammengehen hat die gebräuchliche Mundart dieser Versammlung denNamen des kleinen Raths beigelegt, nicht etwa in dem Verstände,als wenn der kleine Rath, wobey eigentlich die landesherrlichen Aus-

') Abgedruckt S. 161 f. dieses Bandes, 2 ) So!

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